Neue Verordnung für kleine und mittlere Heizanlagen beschlossen
Künftig wird es neue Vorgaben für den Betrieb von Gas-, Öl-, Kohle- und Holzheizungen geben. Die Bundesregierung hat jetzt eine entsprechende Verordnung (DrS.16/13100) zum Bundesimmissionsschutzgesetz für kleine und mittlere Feuerungsanlagen erlassen. Diese regelt, unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Zudem wird festgelegt, welche Brennstoffe verbrannt werden können. Dazu zählen neben Öl, Gas, Kohle und Briketts auch Holz und Stroh. Mit der Verordnung soll die Feinstaubbelastung aus diesen so genannten Kleinfeuerungsanlagen deutlich gesenkt werden. Hintergrund der Maßnahme ist unter anderem, dass rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub bestehen. Die bisherigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stammten jedoch aus dem Jahr 1988 und gelten daher als veraltet. Außerdem existierten für viele Öfen und Kamine, die heute in Wohnungen aufgestellt sind, überhaupt noch keine Grenzwerte.
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