BGH – Auch nach Scheidung kann lebenslanger Unterhalt gefordert werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein neues Urteil zum Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gefällt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Mannes zurück, der den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen krebskranken Frau zeitlich begrenzt haben wollte. Das Paar war 26 Jahre verheiratet gewesen und hatte 4 Kinder. Der BGH verwies auf die Regeln des BGB, wonach der nacheheliche Unterhalt herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen ist, wenn ein unbegrenzter Unterhaltsanspruch unbillig wäre. Im Rahmen dieser Billigkeitsabwägung sei aber vorrangig zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Desweiteren sei allerdings auch eine darüber hinaus gehende nacheheliche Solidarität zu berücksichtigen. Da sich die Frau während der Ehe ausschließlich um die Haushaltsführung und die Kindererziehung gekümmert habe, besitze sie ein erhöhtes schutzwürdiges Vertrauen, dass bei der – hier abglehnten – Frage nach einer Befristung des Unterhalts zu berücksichtigen war (BGH, Urteil vom 27. 05.2009 Az.: XII ZR 111/08).
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