Neues Gesetz: Auskunfteien müssen Scoring offenlegen
Der Bundestag hat jetzt den Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (DrS. 16/10529 und 16/10581) verabschiedet. Danach sollen datenverarbeitende Stellen verpflichtet werden, betroffenen Bürgern Auskünfte über die bei ihnen gespeicherten oder von ihnen verwendeten Informationen zu geben. Sie erhalten so mehr Rechte gegenüber Auskunftsdiensten. Dies betrifft vor allem die Offenlegung der Daten zum sogenannten Scoring. Durch das Scoring-Verfahren wird berechnet, wie hoch das Risiko ist, dass ein Kunde seine Schulden zahlen kann. Auskunfteien sollen gespeicherte personenbezogene Daten offenlegen und erklären müssen. Die Auskunft ist jetzt einmal im Jahr kostenlos, fehlerhafte Einstufungen müssen korrigiert werden. Wird die Herausgabe von Daten verweigert, drohen Bussgelder.
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