Weitreichende Reform des Patentrechts beschlossen
Das deutsche Patentrecht soll künftig einfacher und moderner werden. Jetzt hat der Bundestag dem Reformgesetz der Regierungskoalition grünes Licht gegeben (BT-Drs. 11339). Im Kern geht es um Verbesserungen beim sogenannten Nichtigkeitsverfahren. Vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht in der 1. Instanz die Parteien künftig ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren bisherigen Schriftsätzen an das Gericht noch nicht ausreichend erörtert wurden. Weiterhin soll das Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof beschleunigt werden. Bisher muss hier regelmäßig ein Sachverständiger bestellt werden, dies ist in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Die Berufung soll sich – wie in der Zivilprozeßordnung - nur noch darauf beschränken, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen. Der Entwurf will auch das formelle Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen vereinfachen. Zusätzlich wird eine sogenannte Inanspruchnahmefiktion eingeführt. Arbeitnehmererfindungen gehen so vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.
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