Neue Verordnung für Ärzte - Schweinegrippe ist seit Mai meldepflichtig
Seit 03.05.2009 ist die Arztmeldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz per Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf die Schweinegrippe (Influenza A/H1N1) ausgedehnt worden. Ärzte müssen Verdachts- und Erkrankungsfälle damit umgehend an das zuständige Gesundheitsamt melden. Laut Bundesgesundheitsministerium stärkt die auf Empfehlung des Robert-Koch-Instituts erlassene Verordnung die Möglichkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Auftreten des neuen Erregers so früh wie möglich mit Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -bekämpfung begegnen zu können. Die Rechtsverordnung wurde am 02.05.2009 in einer Sonderausgabe des Bundesanzeigers veröffentlicht.
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