Keine Betriebsversammlungen: Gericht löst Betriebsrat auf
Gewerkschaft lässt Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung auflösen
Die IG Metall ist mit 2 Mitgliedern im 17-köpfigen Betriebsrat eines Betriebes vertreten. Die Gewerkschaft beantragte die Auflösung des Betriebsrats, hilfsweise den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium wegen grober Pflichtverletzung aufgrund nicht durchgeführter Betriebsversammlungen. Der Betriebsrat verwies auf seine jahrzehntelang praktizierte Handhabung. Er gab an, die Beschäftigten regelmäßig, auch in Abteilungsversammlungen, zu informieren. Anlässlich der Jahresfeier 2012 habe eine Betriebsversammlung stattgefunden.
Das Gericht gab dem Antrag der Gewerkschaft statt und löste den Betriebsrat auf. Das Gremium habe seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt. Weder 2011 noch 2012 seien Betriebsversammlungen einberufen worden. Informationsveranstaltungen genügten den Anforderungen des Betriebsverfassungsrechts nicht. Dasselbe gelte für eine vom Betriebsrat 2012 abgehaltene Veranstaltung mit anschließender Jahresfeier. Zudem habe der Betriebsrat seine Pflicht, mit der Gewerkschaft zusammenzuwirken, verletzt (ArbG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.2013, Az.: 22 BV 13/13).
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