Schikanierter Mitarbeiter erhält 7.000 € Schmerzensgeld wegen Mobbings
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Mobbing rechtfertigt Schmerzensgeld
Der Kläger ist seit 1992 als Bereichsleiter im IT-Softwareservice eines Unternehmens tätig. Nachdem er sich über Unterbeschäftigung beklagt hatte, erhielt er die Anweisung, tägliche Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu sortieren. Es kam in der Folge auch zu Konflikten mit dem Arbeitgeber über Urlaubswünsche. Der Arbeitgeber richtete dem Kläger einen Arbeitsplatz mit ungünstigen Bedingungen ein, so erhielt er z. B. einen Bürostuhl ohne Armlehne. Als sich der Konflikt zuspitzte, begab sich der Kläger in psychotherapeutische Behandlung. Zuletzt brach der Geschäftsführer des Unternehmens ein Gespräch ab, in dem die Wiedereingliederung des Klägers nach langanhaltender Erkrankung erörtert werden sollte. Der Kläger ist seit mehreren Jahren arbeitsunfähig erkrankt. Er fühlte sich durch das Verhalten des Arbeitgebers in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und verklagte deshalb den Geschäftsführer und das Unternehmen auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Mobbings.
Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht gab der Schmerzensgeldklage statt und verurteilte das Unternehmen und den Geschäftsführer als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 € wegen Mobbings. Eine Gesamtschau der schikanösen Handlungen des Arbeitgebers lasse den Schluss zu, dass eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege. Die Handlungen des Arbeitgebers hätten systematisch die Ausgrenzung des Klägers bewirkt und ihm suggeriert, er sei fachlich und persönlich ungeeignet bzw. minderwertig. Dies habe seine Würde angriffen (ArbG Siegburg, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 1 Ca 1310/12).
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