Drogenscreening überführt Kiffer: Cannabis rauchen rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung
Kiffer verliert Job: Cannabis rauchen rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung
Ein Arbeitnehmer ist als Gleisbauer bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) beschäftigt. Bei einem Drogenscreening wurden bei ihm erhöhte Cannabinolwerte festgestellt. Der Gleisbauer räumte ein, in seiner Freizeit am Wochenende Cannabisprodukte zu konsumieren. Das Unternehmen kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis wegen Cannabiskonsums und den daraus resultierenden Sicherheitsbedenken fristgerecht, ohne den Personalrat zu beteiligen. Der Beschäftigte erhob Kündigungsschutzklage und beantragte seine Weiterbeschäftigung.
Das Gericht erklärte die verhaltensbedingte Kündigung mangels ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats für unwirksam. Ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Beschäftigten bestehe demgegenüber nicht. Als Gleisbauer werde der Kläger in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt. Der Konsum von Cannabis führe zu einem Sicherheitsrisiko, das der Arbeitgeber nicht eingehen müsse (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.08.2012, Az.: 19 Sa 306/12; 19 Sa 324/12).
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