Mindestlohn im Bereich der Aus- und Weiterbildung soll am 01.08.2012 in Kraft treten
Mindestlohn bei Aus- und Weiterbildung ist in Ostdeutschland und Westdeutschland unterschiedlich
Das Bundeskabinett hat jetzt die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen zur Kenntnis genommen. Die Verordnung soll zum 01.08.2012 in Kraft treten. Sie betrifft rund 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung, die künftig durch einen verbindlichen Mindestlohn geschützt werden sollen. Mit dem Erlass der Verordnung soll erstmals ein Mindestlohn für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch festgesetzt werden. Die Höhe des geplanten Mindeststundenlohns ist regional differenziert. Er beträgt 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland.
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