Neue EU-Richtlinie – EU-Kommission will Schutz für entsandte Arbeitnehmer in Europa stärken
Beschäftigungsbedingungen der Entsenderichtlinie werden häufig nicht beachtet
Die Kommission plant eine neue Richtlinie, um vorübergehend nach Europa entsandte Arbeitnehmer besser zu schützen. Studien hätten gezeigt, dass für die rund eine Million jährlich entsandten Arbeitnehmer in der EU die Mindestarbeits- und Beschäftigungsbedingungen häufig nicht eingehalten werden. Durch Umgehung der Vorschriften werden die Arbeitnehmer vor allem im Baugewerbe daran gehindert, ihre vollen Rechte, zum Beispiel bei Bezahlung oder Urlaub, in Anspruch zu nehmen. Als Antwort auf diese spezielle Problematik hat die Kommission konkrete, praktische Vorschläge in eine Durchsetzungsrichtlinie gepackt, mit der die Überwachung und Einhaltung der Bestimmungen verstärkt und die Anwendung der geltenden Bestimmungen in der Praxis verbessert werden sollen. Damit werden gleiche Ausgangsbedingungen für die betroffenen Unternehmen geschaffen und Firmen, die sich nicht an die Regeln halten, ausgeschlossen. Die vorgeschlagene Durchsetzungsrichtlinie soll die Art und Weise verbessern, wie die Entsenderichtlinie von 1996 (96/71/EG) in der Praxis angewendet wird, ohne deren Bestimmungen zu ändern. In der Entsenderichtlinie ist ein harter Kern an Beschäftigungsbedingungen festgelegt, die der Dienstleistungserbringer während der Dauer der Entsendung im Aufnahmeland einzuhalten hat. Dazu zählen die geltenden Bestimmungen für Mindestentgeltsätze, Mindesturlaub, Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeit sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
- Kommentieren
- 4241 Aufrufe