Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt verabschiedet
Das Bundeskabinett hat gestern dem "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" zugestimmt. Für die zahlreichen gesetzlichen Änderungen bildete nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) eine Evaluation der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente die Grundlage. Die Novelle soll den Vermittlern vor Ort mehr Freiheiten für eine passgenaue Förderung geben, den Budgetgedanken stärken, Mitnahmeeffekte verhindern und angesichts der guten Konjunktur für Arbeitsuchende den Weg in Beschäftigung beschleunigen. Betroffen sind sowohl Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) als auch Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll noch im Mai in die parlamentarische Beratung gehen, dort im Oktober beschlossen werden und Anfang November in Kraft treten. Näheres erfahren Sie im Beitrag: Neues Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
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