Fehlende Überwachung bei Baumfällarbeiten – Bauleiter muss 900.000 € zahlen
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt einen Bauleiter wegen fehlender Überwachung und Einweisung bei Baumfällarbeiten zu 900.000 € Schadenersatz verurteilt. Der Bauleiter war von seiner Firma mit der Räumung eines Grundstücks beauftragt worden. Auf diesem standen nur noch der Schornstein sowie einige Bäume von ca. 10 Meter Höhe und 30 cm Durchmesser. Der Leiter teilte zwei unerfahrene Mitarbeiter zur Mithilfe bei den Baumfällarbeiten ein. Er beauftragte sie, ein Seil zwischen Baum und Schornstein mithilfe eines Kettenzuges zu spannen. Nach Auftragserteilung verließ er die Baustelle. Der Schornstein stürzte beim Spannen des Seils auf die beiden Arbeiter. Einer der beiden ist seither querschnittsgelähmt, der andere zu 20 % erwerbsgemindert. Das Landgericht hatte den Baustellenleiter zur Zahlung von Schadensersatz wegen grob fahrlässigen Verhaltens verurteilt.
Auch die Berufung blieb ohne Erfolg. Das OLG entschied, dass der Beklagte haften müsse, weil er keine fachkundigen Personen hinzugezogen und Mitarbeiter ausgewählt habe, die noch nie einen Baum gefällt hatten und daher aufgrund ihrer Unerfahrenheit offensichtlich ungeeignet zum selbständigen Ausführen der Arbeiten gewesen seien. Die Geschädigten seien weder fachkundig in die Arbeiten eingewiesen noch überwacht worden. Die Gefahr sei offensichtlich gewesen und hätte sich dem Beklagten aufdrängen müssen, zumal die beiden Arbeiter per Telefon selbst noch mitgeteilt hätten, dass sie sich im Umgang mit dem Kettenzug nicht auskennen würden (OLG Oldenburg, Urteil vom 24.02.2011, Az.: 1 U 33/10).
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