Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz – Datenschutzbeauftragte laufen Sturm
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder drängen auf Nachbesserungen am kürzlich vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf eines Beschäftigungsdatenschutzgesetzes. In einer öffentlichen Entschließung kritisieren sie, dass die Registrierung und Überwachung von Arbeitnehmern nur unzureichend begrenzt werden. Zudem lässt der Entwurf eine Reihe wichtiger Probleme ungeklärt. Sie befürchten in zentralen Bereichen des Arbeitslebens sogar eine Verschlechterung des Datenschutzes der Beschäftigten. Dazu gehöre u. a. die weit reichende Erlaubnis, Daten über Bewerber und Beschäftigte ohne deren Wissen gezielt im Internet zu recherchieren und zu nutzen. Auch sei die Verwendung von Beschäftigtendaten zur Verhinderung und Aufdeckung von Vertragsverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten viel zu weit gefasst. Im Ergebnis erhielten Arbeitgeber Befugnisse, die sogar über diejenigen von Strafverfolgungsbehörden und der Polizei hinausgingen. Das Ziel, einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Informationsinteressen des Arbeitgebers und dem verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten zu schaffen, werde deutlich verfehlt.
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