Ab Oktober gelten neue Vergütungsregeln für Banken und Versicherungen
Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen sollen die Vergütungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solide und nachhaltig gestalten. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf, um die rechtlichen Grundlagen für mehr Transparenz und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen. Banken und Versicherungen sollen ihre Vergütungssysteme angemessen und transparent gestalten und so an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten. Das Bundesfinanzministerium wird die neuen Anforderungen im Einzelnen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen regeln. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und Vergütungskriterien. Banken und Versicherungen werden außerdem zur Offenlegung ihrer Vergütungssysteme verpflichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird stärkere Eingriffsrechte erhalten. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz neue internationale Prinzipien und Standards in deutsches Recht um. Es soll spätestens im Oktober 2010 in Kraft treten.
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