Internationales Abkommen zum Arbeitsschutz wird ratifiziert
Deutschland wird das internationales Übereinkommen zum Arbeitsschutz ratifizieren. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, mit welchem dem Übereinkommen Nr. 187 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 15. Juni 2006 zugestimmt werden soll. Ziel des internationalen Abkommens ist es, ”eine gesunde und sichere Arbeitswelt zu fördern“, schreibt die Regierung. Das Übereinkommen sehe die Entwicklung einer innerstaatlichen Politik, eines innerstaatlichen Systems und eines innerstaatlichen Programms zur ständigen Verbesserung des Arbeitsschutzes vor, beratend sollten auch maßgebende Verbände der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer hinzugezogen werden. Die Anforderungen des Übereinkommens sind in der Bundesrepublik Deutschland laut Bundesregierung insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz ,darüber hinaus aber auch mit dem im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz enthaltenen Auftrag für eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie gesetzlich verankert worden. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, hat jedoch bereits beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.
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