Kündigung wegen Krankheit nach 800 Krankheitstagen berechtigt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass erhebliche Ausfallzeiten des Arbeitnehmers (hier 800 Kalendertage) eine Kündigung wegen lang anhaltender Krankheit sozial rechtfertigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer sich nicht zu den Ursachen der Ausfallzeiten substantiiert äussern will. Die Einlassung, dass er hoffe, demnächst wieder arbeitsfähig zu sein, reicht zur Widerlegung der auf den vergangenen Ausfallzeiten beruhenden Grobprognose nicht aus. Der Arbeitnehmer muss mindestens laienhaft schildern, woran er erkrankt ist und welche therapeutischen Maßnahmen geplant sind. Gegebenenfalls muss er seine behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14. 07. 2009; Az.: 5 Sa 66/08).
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