Neue Verordnung: Kurzarbeit in 2010 nur noch 18 Monate zulässig
Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld entschieden. Die neue Verordnung regelt die Verlängerung der nach Gesetz sechsmonatigen Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld. In 2009 gilt wegen der Wirtschaftskrise eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Sie gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2009 begonnen haben. Ohne den Erlass der Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010 begonnen wird, allerdings entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich sechs Monate betragen. Mit der Verordnung wird die Bezugsfrist auf 18 Monate reduziert. Dies gilt aber nur für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen (BMAS, vom 25. 11. 2009).
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