Riesterrente – Zulagenantrag für 2007 kann nur noch bis zum Jahresende gestellt werden
Das Bundesarbeitministerium (BMAS) weist darauf hin, dass bei der Riesterrente in Kürze eine wichtige Frist abläuft. Wer im Jahr 2007 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hat und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2009 nachholen, um sich die Zulage für 2007 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden - auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung gemacht werden muss. Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann man übrigens problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermeiden. Durch diesen beauftragt man den Anbieter, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Vermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Nur eventuelle Veränderungen - wie beispielsweise Familienzuwachs - müssen mitgeteilt werde. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf.
- 3119 Aufrufe