Bussgeld aufgehoben - Arbeitgeber muss bei Fahrern vorausgehende Arbeitslosigkeit nicht bescheinigen
Arbeitgeber von Berufskraftfahrern sind laut Oberlandesgericht Koblenz (OLG) nicht verpflichtet, in die von ihnen auszustellende Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage eine dem Beschäftigungsverhältnis vorausgehende Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmer aufzunehmen. Im entschiedenen Fall hatte genau dies die Behörde moniert und gegen den Fahrer wegen Verstosses gegen die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FpersV) ein Bußgeld von 500 ,- € verhängt. Für das, was ein Fahrer vor Beginn des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses getan oder nicht getan hat, ist aber nach Auffassung des OLG der Arbeitgeber generell nicht dokumentations- und auskunftspflichtig. Daher könne es dem betroffenen Fahrer auch nicht angelastet werden, dass er eine entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen konnte (OLG Koblenz , Beschluss vom 10. 08. 2009 Az.: 1 SsBs 83/09).
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