Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang gilt trotz Kündigung weiter
Schließen ein Insolvenzverwalter und die Gewerkschaft einen Sanierungstarifvertrag, kann dieser laut gestriger Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nach einem Betriebsübergang auf eine nicht tarifgebundene Erwerberin nicht durch Kündigungserklärung gegenüber beendet werden. Die Teilkündigung des Arbeitnehmers bezogen auf die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB transformierten Rechte und Pflichten des Tarifvertrages ist daher nicht möglich. Der Betriebsübergang führte nicht dazu, dass das erwerbende Unternehmen Partei des Sanierungstarifvertrages wurde (BAG, Urteil vom 26. 08. 2009 Az.: 4 AZR 280/08).
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