Zuordnungstarifvertrag muss nicht mit allen Gewerkschaften geschlossen werden
Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell entschied, kann durch einen Tarifvertrag auch die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats bestimmt werden, wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient. Der Abschluss eines Tarifvertrags über eine vom Gesetz abweichende Zuordnung der betriebsverfassungsrechtlichen Einheiten muss allerdings nicht gemeinsam durch alle im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften erfolgen. Im Streitfall ging es um einen nicht mit ver.di abgeschlossenen Tarifvertrag über die betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung der Betriebsstätten des Beklagtenunternehmens. Die darauf basierende Betriebsratswahl 2006 wurde von ver.di angefochten. Während die Vorinstanzen dem Wahlanfechtungsantrag entsprochen haben, sieht das BAG die Sache ganz anders und verweist zur eneuten Entscheidung zurück (BAG, Beschluss vom 29.07.2009 Az.: 7 ABR 27/08).
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