Teilzeitarbeit - Eltern müssen konkretes Angebot vorlegen
Junge Eltern müssen ihrem Arbeitgeber beim Wunsch nach Reduzierung ihrer Arbeitszeit ein konkretes Arbeitsangebot machen. Das geht aus einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt am Main hervor. Das Teilzeitverlangen und die damit verbundenen Arbeitsangebote müssen demnach so konkret formuliert sein, dass sie vom Arbeitgeber mit einem einfachen Ja angenommen werden können. Das Angebot zweier Alternativen sei schon nicht mehr zulässig. Eine ursprünglich in Vollzeit tätige junge Frau wollte nach der Geburt ihrer beiden Kinder nur noch 15 Wochenstunden arbeiten. Sie unterbreitete ihrem Arbeitgeber daraufhin zwei Vorschläge mit jeweils unterschiedlichem Arbeitsumfang und Dienstzeiten. Das Unternehmen hatte dem Wunsch nicht entsprochen (ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.01.2009, Az.: 7 Ga 2/09).
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