Bundesarbeitsgericht bestätigt Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz
Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Berliner Nichtraucherschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt, das der darin enthaltene Nichtraucherschutz weiterhin Gültigkeit hat. Dies gilt zumindest bis Ende 2009.
Dem Verfahren lag die Klage eines Croupiers zugrunde, der einen rauchfreien Arbeitsplatz im Casino einforderte. Das BAG gab ihm unter Bezug auf die Berliner Regelung, die das Rauchen in Gaststätten generell verboten hatte, Recht (BAG, Urteil vom 19.05.2009 Az.: 9 AZR 241/08).
Detailliertere Informationen zu diesem Urteil finden Sie im Beitrag Trotz Verfassungswidrigkeit - Rauchfreier Arbeitsplatz ist einklagbar.
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