Gendiagnostikgesetz – Arbeitgeber dürfen von Bewerbern keinen Gentest verlangen
Genetische Untersuchungen müssen grundsätzlich freiwillig sein. Nach jahrelangem Gezerre hat jetzt das neue Gendiagnostikgesetz den Bundesrat passiert und kann damit eingeführt werden. Neben vielen anderen Details wird durch das Gesetz künftig sichergestellt, dass Gentests ausschließlich auf freiwilliger Basis durchgeführt werden dürfen. Arbeitgebern ist es untersagt, von potenziellen Bewerbern Tests abzufordern. Ein Mißbrauch brisanter Daten durch Arbeitgeber, aber auch durch Versicherungen, soll auf jeden Fall verhindert werden. Durch das Gesetz wird ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen für Betroffene festgeschrieben.
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