Insolvenzgeld für Schadensersatz wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs abgelehnt
Der Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs ist laut Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht insolvenzgeldfähig. Dies wurde bezüglich eines Arbeitnehmers entschieden, der im Anschluss an die Insolvenz seines Arbeitgebers Insolvenzgeld für einen Schadensersatzanspruch wegen nicht gewährten Ersatzurlaubs geltend gemacht hatte, weil er den Urlaub 2005 weder während des laufenden Kalenderjahres noch während des anschließenden Übertragungszeitraums bis zum 31. März 2006 nehmen konnte. Der Arbeitgeber gewährte ihm auch später keinen Ersatzurlaub. Der Anspruch entsteht nach Meinung der Sozialrichter allein wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und ist deshalb von der Gewährung eines Insolvenzgeldes ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 06.05.2009 Az.: B 11 AL 12/08 R).
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