Führungskräfte müssen Herabstufung nicht einfach hinnehmen
Arbeitgeber können Führungskräfte laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nicht einfach aufgrund ihres Direktionsrechts herabstufen. Für solche Fälle ist regelmäßig eine Änderungskündigung erforderlich. Dies gelte selbst dann, wenn mit der Herabstufung keine niedrigere Vergütung verbunden ist, sondern nur Einschränkungen bei der Privatnutzung von Dienstwagen. Ursächlich für das Verfahren war das durch einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat eingeführte Neue Management Modell (NMM) bei der Daimler AG. Dieses sieht unter anderem eine generelle Herabstufung der Führungskräfte der bisherigen Ebene vier auf die Sachbearbeiterebene vor. Die Entscheidung ist die erste einer ganzen Reihe von Klagen, die derzeit beim Landesarbeitsgericht anhängig sind (LAG Baden-Württemberg vom 20.04.2009, Az.: 4 Sa 4/09).
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