BAG sorgt für Rechtssicherheit bei vorzeitiger Beendigung der Eltenzeit
Arbeitnehmer dürfen ihre Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beenden. Arbeitgeber dürfen laut Bundesarbeitsgericht (BAG) eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Für den Nachweis der betrieblichen Gründe ist das Unternehmen verantwortlich. Den durch die vorzeitige Beendigung verbleibenden Anteil von bis maximal 12 Monaten kann die Arbeitnehmerin auf die Zeit nach Vollendung des 3. Bis 8. Lebensjahres des Kindes übertragen - allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers (BAG, Urteil von 21.04.2009 Az.: 9 AZR 391/08).
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