Geschenke, Mauscheleien, Korruption: Stellen Sie verbindliche Regeln auf
Eine Affäre und ihre dramatischen Folgen
Die Causa Wulff hat eine neue Stufe erreicht: Nicht allein haben Fahnder in der letzten Woche im Präsidialamt das Amtszimmer seines früheren Sprechers Glasecker durchsucht, sondern am Freitag teilte die hannoverische Oberstaatsanwältin Irene Silinger mit: Wulff dürfe in der Debatte um seine Kreditaffäre als Lügner bezeichnet werden, denn diese Äußerung würde in diesem Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt. Vorausgegangen war ein Eklat im niedersächsischen Landtag. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefan Wenzel, hatte Wulff einen Lügner genannt und dessen Rücktritt gefordert. Daraufhin gingen drei Anzeigen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein.
Ein Amt wird demontiert, weil der Amtsinhaber Wulff weder ein Gespür für die Lage beweist noch Werte verkörpert, die eigentlich selbstverständlich sein sollten: Keine Vorteilsnahme im Amt. Die weiteren Folgen sind nicht abzusehen. Doch eins ist gewiss: Der Bundespräsident wird als Wulff, der Lügner in die Geschichte eingehen.
Die Gefahr der Vorteilsnahme bannen
Zwar erhitzt diese Causa Wulff bereits seit Monaten die deutschen Gemüter, doch welche Verbindung sollte zwischen dieser Kreditaffäre, den anderen Vorwürfen und Ihrem Unternehmen bestehen? Zweifelsfrei kein direkter. Nur rückt es einen Bereich verstärkt in den Fokus: Die Vorteilsnahme, d.h. die Annahme von (Werbe-)Geschenken, Rabatten, Vergünstigungen bis hin zu unlauteren Mauscheleien, die auch in jedem Unternehmen vorkommen können. Deshalb ist es mal wieder höchste Zeit, die eigenen Regeln und Vorschriften zu kontrollieren. Oder falls es noch keine gibt, endlich welche zu definieren – und zwar für alle:
- Sollen Werbegeschenke generell abgelehnt und zurückgegeben werden?
- Welche Art der Geschenke wie beispielsweise der Kalender zu Weihnachten dürfen angenommen werden?
- Welche Geschenke müssen unverzüglich gemeldet werden?
- Soll generell eine Erklärung unterschrieben werden, die bescheinigt, dass durch dieses Geschenk dem Unternehmen, das das Geschenk überreichte, keine Vergünstigungen entstehen?
- Wie und wer kontrolliert die Vergabe von Aufträgen bzw. das Ordern von Material?
- Welche Sanktionen werden verhängt, sollte jemand gegen die Regeln verstoßen?
- Wie wird hier Transparenz innerhalb des Unternehmens geschaffen?
- Welche Regelungen müssen beispielsweise getroffen werden, damit Vorstandsmitglieder oder auch die Geschäftsleitung der Position enthoben werden können, um Schaden vom Unternehmen im Falle des Verdachtes auf Bestechlichkeit und Korruption abzuwenden?
Bedenken Sie stets: Es geht nicht allein um eine Person bzw. einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die im Falle der Vorteilsnahme ins Visier gerät. Ihr Unternehmen gerät mit in den Fokus – und dies kann verheerende Folgen haben: Imageverlust, Einbuße der Glaubwürdigkeit, Kundenabwanderung, Demotivation der Belegschaft. Deshalb stecken Sie Grenzen ab.
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