Muster: Klausel Arbeitsvertrag - Wettbewerbsverbot
22. Februar 2010
Einem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit untersagt. Aus diesem Grund sollten Sie einen Arbeitsvertrag unbedingt mit einer Klausel zum Wettbewerbsverbot ausstatten. Dieses Wettbewerbsverbot gilt auch im Ausbildungsverhältnis.
Autor: Business Netz Redaktion
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