Einführung neuer Top-Level-Domains: So schützen Sie Ihre Marken
Neue Top-Level-Domains - der Registrierungsprozess läuft seit Januar
Die erste deutsche „Sunrise"-Periode hat bereits begonnen: Seit dem 21. Januar 2014 haben Markeninhaber für etwa einen Monat das Vorrecht, ihre Internet-Adressen mit der neuen Top-Level-Domain .ruhr als erste zu registrieren. Auch Bewohner des Ruhrgebiets, auf das sich die neue Domainendung bezieht, genießen dieses Vorrecht.
Hintergrund für die Einführung neuer Domain-Endungen ist die seit Jahren bekannte Knappheit an kurzen und aussagekräftigen freien Domains mit bisher möglichen Endungen wie .de, .com, .info oder .net.
Seit Januar 2012 konnten Bewerber Vorschläge für neue Domainendungen bei der internationalen Vergabestelle ICANN einreichen. Die Bewerber mussten auch finanziell beweisen, dass sie eine Top-Level-Domain in der Praxis betreiben können, wie der Spiegel zur Veröffentlichung der obligatorischen Wunschliste am 13. Juni 2012 berichtete. Zu den 1.930 genehmigten Vorschlägen gehören zum Beispiel Kategorie- und Branchen-Bezeichnungen wie .web, .shop, .immobilien, .reise oder .gmbh. Aber auch Domainendungen mit regionalem Bezug sind darunter, wie .berlin, .hamburg oder .nrw.
Regionale Domains sind in Deutschland Vorreiter
Aufgrund des großen Interesses werden die neuen Top-Level-Domains Stück für Stück zur Registrierung freigegeben. Die Reihenfolge wurde ausgelost, und nach einer Testphase begann im Oktober 2013 der Freigabeprozess. Für jede neue Domainendung ist jeweils eine 30-tägige „Sunrise"-Periode vorgeschrieben, innerhalb der Markeninhaber und betroffene Personengruppen bevorzugt eine entsprechende Adresse registrieren können. Bei der Endung .ruhr kann man diesen Ablauf derzeit verfolgen. Überhaupt zeigen die Top-Level-Domains mit regionalem Bezug viel Engagement, wie Golem anhand des Beispiels .berlin berichtet. Die Betreiber wenden sich gezielt an Unternehmen, die sich regional besser vermarkten wollen und setzen außerdem auf den Lokalpatriotismus der Einwohner.
Dagegen scheinen potentielle Domain-Investoren derzeit noch zurückhaltend gegenüber den neuen Endungen zu sein, liest man auf dem Blog domain-recht.de. Experten halten diese Skepsis jedoch für die übliche Angst vor einem Wandel bestehender Strukturen, wie ihn die Domain-Landschaft gerade durchmache.
Nutzen Sie als Markeninhaber Ihr Vorrecht in der „Sunrise"-Periode
Unternehmen und anderen Markeninhabern kommt die ICANN mit der „Sunrise"-Periode und der Einrichtung des Trademark Clearinghouse deutlich entgegen. Diese Clearingstelle ist in erster Linie eine Datenbank, die Markeninhaber auf Antrag hin automatisch über die Verwendung ihrer Marken in neu beantragten Domainnamen informiert. Angesichts der Masse an neuen Domain-Endungen, die in nächster Zeit weltweit veröffentlicht werden, wird es für Markeninhaber schwer, ihre Rechte auf eigene Faust zu sichern. Zwar können Sie bereits jetzt bei Registraren wie 1und1 Adressen mit neuen Domainendungen vorbestellen, aber Sie werden nicht jede denkbare Kombination mit Ihrem Markennamen sichern können und wollen.
Ein Antrag auf Aufnahme Ihrer Marken in das Trademark Clearinghouse nützt Ihnen in doppelter Hinsicht: Nur damit haben Sie während der jeweiligen „Sunrise"-Perioden für die neuen Top-Level-Domains das Vorrecht auf entsprechende Domain-Registrierungen. Nach Ende der jeweiligen „Sunrise"-Periode, wenn die Domain-Endung für alle freigegeben wird, erhält jeder, der eine Internet-Adresse mit Ihrer Markenbezeichnung registrieren will, einen Warnhinweis. Außerdem werden Sie automatisch informiert, wenn die Registrierung einer solchen Adresse trotzdem fortgesetzt wird. Für die Markenregistrierung beim Trademark Clearinghouse wird die Zusammenarbeit mit einem offiziellen lokalen Clearinghouse-Agenten empfohlen, da die Antragstellung auf Englisch erfolgen muss. Laut der deutschen Internetseite des Trademark Clearinghouse kostet der Service ohne Agenten 150 US-Dollar pro Jahr.
- Kommentieren
- 10184 Aufrufe