Muster-Kündigung wegen Gewalttätigkeit
29. Dezember 2009
Wer einen Kollegen nicht nur beschimpft, sondern noch dazu tätlich angreift - im hier vorliegenden Fall hat er ihn zu Boden geworfen und mit der Faust geschlagen - und anschließend keinerlei Einsicht zeigt, dass er den Betriebsfrieden erheblich gestört hat, muss mit der außerordentlichen Kündigung rechnen.
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Autor: Business Netz Redaktion
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