Muster-Kündigung: Beleidigendes Auftreten (Druckkündigung)
Wenn ein Mitarbeiter durch sein Auftreten dazu beiträgt, dass Kunden ihre Aufträge an die Konkurrenz vergeben, können Sie ihm eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. In diesem Fall spricht man auch von Druckkündigung.
Hinweis:
Zu einer Druckkündigung sind Sie berechtigt, wenn dritte Personen (etwa Kunden, Mitarbeiter, Betriebsrat oder eine in Ihrem Betrieb vertretene Gewerkschaft) einen so starken Druck auf Sie ausüben, dass Ihre Entscheidungsfreiheit weitest eingeschränkt ist. Dabei muss der ausgeübte Druck so stark sein, dass Ihnen erhebliche wirtschaftliche Schäden bis hin zur Betriebsschließung drohen, sofern Sie dem betreffenden Mitarbeiter nicht kündigen.
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