Muss man Lottogewinne versteuern? Steuertipps für Gewinner
Sind Lottogewinne steuerfrei?
"Was passiert, wenn ich beim Glücksspiel eine größere Geldsumme gewinne?" "Wie kann ich den Gewinn optimal anlegen um das Kapital zu vermehren?" "Ist der Gewinn steuerpflichtig?" "Muss ich den gesamten Gewinn im ersten Jahr ausgeben um dem Fiskus zu entgehen?"
All diese Fragen hat sich bestimmt jeder schon einmal gestellt, der in der Lotterie spielt oder zumindest von einem Hauptgewinn träumt.
Geldgewinne sind „nicht steuerbar“
"Nicht steuerbar" heißt, dass Glücksspielgewinne nicht der Einkommensteuer unterliegen, ganz gleich, wie hoch der Gewinn ausfällt. Wenn Sie also den Millionenjackpot knacken oder einen der Sachpreise gewinnen, die es beispielsweise bei der NKL-Lotterie gibt, müssen Sie dem Finanzamt nichts abgeben. Der Grund hierfür liegt im Einkommensteuergesetz: Glücksspielgewinne können keiner der sieben Einkunftsarten im Sinnes des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden und gelten deshalb als „nicht steuerbar“. Dass Lotteriegewinne steuerfrei sind, stimmt also nicht ganz – im Ergebnis ist es aber das Gleiche: Sie müssen Ihren Gewinn nicht mit dem Finanzamt teilen.
Steuern auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen
Anders verhält es sich, wenn Sie den Gewinn gut investieren und auf diese Weise Einkünfte erzielen – auf die Gewinne aus der Investition müssen Sie Steuern zahlen. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie erwerben und diese vermieten, müssen Sie die Einkünfte aus Vermietung bei der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Auf Zinsen und Kursgewinne erhebt die Finanzbehörde Kapitalertragssteuer, die als pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der anfallenden Kirchensteuer direkt von ihrem Geldinstitut an den Fiskus abgeführt wird.
Schenkungssteuer und Freibeträge
Wenn Sie einen Teil Ihres Gewinns verschenken möchten, erhebt das Finanzamt von den Beschenkten die sogenannte Schenkungssteuer. Diese ist abhängig von der Höhe der geschenkten Summe und von der Steuerklasse des Beschenkten: sie beträgt zwischen sieben und fünfzig Prozent des geschenkten Betrags. Bevor die Schenkungssteuer greift, können, je nach Verwandtschaftsverhältnis der Beschenkten zum Schenkenden, Freibeträge geltend gemacht werden. Den höchsten Freibetrag hat der Gesetzgeber den Ehepartnern oder analog den eingetragenen Partnern zugedacht, sie dürfen 500.000 Euro geschenkt bekommen, ohne dass Schenkungssteuer fällig wird. An zweiter Stelle kommen die Kinder und Stiefkinder, denen immerhin noch einen Freibetrag von 400.000 Euro zugebilligt wird. Enkel und Urenkel dürfen nur noch 200.000 Euro erhalten, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Alle anderen Menschen können gegenüber dem Finanzamt einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen.
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