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Bitcoin: Diese Steuern kommen auf Spekulanten zu

18. Mai 2018

Wer als Anleger oder Trader Gewinne einfährt, der muss diese in weiterer Folge versteuern lassen. Werden beispielsweise Anleihen oder auch Aktien mit Gewinn über eine deutsche Bank verkauft, so ist das aus steuerlicher Sicht keine Herausforderung. Die Bank zieht die sogenannte Abgeltungsteuer ab - fertig. Man muss als Anleger somit keine Angst haben, irgendwelche Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu bekommen. Nicht ganz so einfach ist es hingegen, wenn Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden.

 

  

Die Erklärung der Einkünfte und auch die Besteuerung sind weitaus komplizierter und komplexer - es besteht tatsächlich auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass der Anleger Probleme mit dem Finanzamt bekommt.  Schlussendlich sind Kryptowährungen neu - die Steuergesetzgebung und auch die Verwaltungsabläufe also nicht darauf eingestellt.

 

Kryptowährungen sind Wirtschaftsgüter - Gewinne sind daher keine Kapitalerträge

Gewinne, die durch den Handel mit Kryptowährungen erzielt werden, gehören nicht in die Kategorie der Kapitalerträge. Kryptowährungen sind - der Meinung ist zumindest das Bundesfinanzministerium - Wirtschaftsgüter. Das heißt, Bitcoin, Ripple oder DASH sind auf derselben Ebene wie Edelmetalle, Immobilien oder Antiquitäten. Auch wenn - so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs - keine Umsatzsteuer auf die Gewinne fällig wird, so sind die Gewinne aber dennoch einkommensteuerpflichtig.

 

Genau hier treten bereits die ersten Probleme für die Anleger auf: Einerseits müssen die Bitcoin- oder auch Ripple-Trader die Einkünfte selbständig ermitteln, andererseits in weiterer Folge offenlegen - jene Trader, die etwa über mehrere Handelsplätze gehandelt haben, werden daher vor einer kaum zu bewältigenden Herausforderungen stehen. Aufgrund der Tatsache, dass die Mehrheit der Privatinvestoren wohl auch keine fundierten Kenntnisse im Steuerrecht haben, muss man auch davon ausgehen, dass durch Untätigkeit tatsächlich ein ungewollt steuerstrafrechtlicher Tatbestand erwachsen könnte. Aber auch nichtspezialisierte Steuerberater stoßen in diesem Bereich oft an ihre Grenzen - oftmals müssen Hunderte von Seiten bearbeitet werden, sofern es viele gewinnbringende Transaktionen gab.



 

Definitiv kein Randproblem

Auch wenn man meinen könnte, es handle sich hier um ein Randproblem, so ist die Tragweite doch größer als noch vor ein paar Monaten angenommen. Wohl auch, weil das Jahr 2017 ganz im Zeichen der Kryptowährungen stand. Jeder, der sich nur annähernd mit den Kryptowährungen befasste, wollte ein Teil der Erfolgsgeschichte werden und hohe Gewinne einfahren. Experten gehen davon aus, dass rund 400.000 Kryptowährungs-Trader mitunter im Jahr 2018 vor der Herausforderung stehen, wie die Gewinne korrekt versteuert werden können. Berücksichtigt man den Anstieg der Marktkapitalisierung der Kryptowährungen und schätzt man den deutschen Anteil bei rund 3,5 Prozent ein, wobei 15 Prozent der Wertzuwächse versteuert werden müssen, so könnte sich der Staat auf zusätzliche Einnahmen von rund 726 Millionen Euro freuen.

 

Noch ist aber fraglich, ob diese theoretische Summe tatsächlich an Steuern realisiert werden kann. Denn schlussendlich ist der Handel mit den Kryptowährungen nicht reguliert; den Finanzbehörden wird es also kaum gelingen, relevante Unterlagen von fernöstlichen Handelsplätzen zu bekommen. Doch man kann nicht ausschließen, dass die Finanzämter technisch aufholen werden - wer sicher sein will, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sollte daher seine Gewinne dem zuständigen Amt melden.

 

Wann sollte mit dem Steuerberater Kontakt aufgenommen werden?

All jene, die unsicher sind, können sich an spezialisierte Steuerberatungskanzleien wenden. Jedoch lohnt sich eine Beratung in der Regel erst dann, wenn der Anleger tatsächlich hohe Gewinne verbuchen konnte – da der Steuerberater natürlich für die Beratung auch Geld verlangt.

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Kryptowährungen, Bitcoin, Steuererklärung, Einkommensteuer
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