Rechtliche Hürden für Startup-Unternehmer im Überblick
Eine gute Geschäftsidee sorgt bei manchen Menschen für ein echtes Hochgefühl. Sie können es gar nicht mehr erwarten, ein eigenes Unternehmen zu gründen und endlich finanziell durchzustarten. Oftmals stellt sich jedoch dabei Frust ein, wenn rechtliche Hürden dazu führen, dass das Vorhaben nicht wie gewünscht umgesetzt werden kann. Die Jung-Unternehmer sehen sich dabei unter anderem mit den folgenden Herausforderungen konfrontiert.
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Polizeiliches Führungszeugnis
Grundsätzlich ist in Deutschland für die Gewerbeanmeldung eines Unternehmens kein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Doch wie fast immer hierzulande gibt es auch hier Ausnahmen. Für die sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerbe ist ein einwandfreier Leumund erforderlich. Dazu gehören unter anderem:
- An- und Verkauf unterschiedlicher Artikel
(zum Beispiel Computer, Unterhaltungselektronik, Teppiche, Leder- und Pelzbekleidung, Fahrräder, Kraftfahrzeuge, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle) - Vermittlung von Personen
(Bekanntschaften, Partnerschaften, Eheschließungen) - Verkauf und Einrichtung von Sicherungseinrichtungen im Gebäude
(dazu gehören auch Schlüsseldienste) - Betrieb eines Reisebüros
(es reicht bereits die Vermittlung von Unterkünften und die Organisation von Reiseveranstaltungen) - Erstellung und Verkauf von diebstahlsbezogenen Öffnungswerkzeugen
- Erteilung von Informationen über persönliche Angelegenheiten
(zum Beispiel Detektive)
Wer einen entsprechenden Eintrag im Führungszeugnis vorzuweisen hat, darf nicht selbst eines dieser Unternehmen gründen. Doch für Betroffene gibt es einen kleinen Hoffnungsanker.
Urteile mit einem Wiederaufnahmeverfahren angreifen
Nach der Revision und der Berufung ist ein Wiederaufnahmeverfahren häufig das letzte Rechtsmittel innerhalb des deutschen Strafprozessrechts. Es dient der Korrektur unrichtiger und somit ungerechter Urteile.
Etwa drei Prozent aller Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland sind von Erfolg gekrönt. Das klingt zwar im ersten Moment nach einer etwas niedrigen Quote. Oftmals liegt das jedoch an der mangelhaften Vorbereitung auf das Verfahren.
In Deutschland gibt es mittlerweile Anwälte, die sich auf das Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert haben. Wer ein solches Verfahren anstrebt, sollte sich deshalb unbedingt die Expertise eines entsprechenden Anwalts einholen und ihn für die Verfahrensbegleitung engagieren, weil die Erfolgsaussichten dadurch deutlich gesteigert werden können. Mehr hierzu an Informationen findet sich direkt auf den Webseiten der entsprechenden Anwälte.
Die Entsorgung von Gewerbeabfall
Viele Unternehmer machen sich bei der Gründung ihres Unternehmens keine Gedanken darüber, wo sie ihren anfallenden Müll entsorgen werden. Sie denken sich: „Ich habe aktuell 99 Probleme, aber der Müll ist sicher keines davon!“.
Doch Vorsicht: Der Umgang mit Gewerbemüll ist in Deutschland in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Als Gewerbeabfall wird dabei jeglicher Müll bezeichnet, der in einem Gewerbe entsteht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Müll aus dem Büro oder einer Fabrik handelt.
Wer sich nicht an die entsprechenden Vorschriften hält, läuft Gefahr, bei einer Kontrolle mit hohen Bußgeldern belegt zu werden. Unternehmer, die dabei erwischt werden, dass sie ihren Gewerbeabfall nicht vorschriftsmäßig getrennt oder einer vorgeschriebenen Verwertung zugeführt haben, müssen mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen.
Wer seinen Gewerbeabfall nicht ordnungsgemäß trennen kann, muss zumindest dokumentieren, warum die Trennung nicht möglich beziehungsweise zumutbar ist.
Die entsprechenden Regelungen finden sich im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Im Zweifelsfall lohnt es sich, je nach Zuständigkeit in der Region im Vorfeld das Gespräch mit den Mitarbeitern des Gewerbeaufsichtsamtes, des Gewerbeamtes oder des Ordnungsamtes zu suchen und gemeinsam mögliche Lösungen zu evaluieren.
Vorsicht vor dem Wettbewerbsrecht
Wer in einen umkämpften Markt eintritt, kann davon ausgehen, dass einem die vorhandenen Mitbewerber ganz genau auf die Finger schauen werden. Sie warten nur auf einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, um dagegen gerichtlich vorgehen zu können. Deshalb empfiehlt es sich für angehende Unternehmer, die entsprechenden Gesetze zumindest in ihren Grundzügen zu kennen.
Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht besteht die Gefahr, von Konkurrenten abgemahnt zu werden. Das ist in den meisten Fällen mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung verbunden. Zu den häufigsten Verstößen gehören vor allem die sogenannte Irreführung sowie vergleichende Werbung mit Schadenswirkung.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte jedoch nicht sofort in Panik ausbrechen und auf keinen Fall eigenmächtig handeln, bevor er sich den Rat eines Experten eingeholt hat. Der ist zwar nicht kostenlos, in nahezu allen Fällen fahren Unternehmer damit jedoch günstiger, als wenn sie auf die Forderungen tatsächlich eingehen würden.
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