Kooperationen mit anderen Existenzgründern eingehen: 7 Kriterien, auf die Sie dabei achten sollten
Kooperationen eingehen: Unternehmerisches Netzwerken steht im Fokus
Als Existenzgründer richtet sich Ihr Fokus verständlicherweise erst einmal auf Ihr eigenes Unternehmen. Schließlich wollen Sie mit Ihrer Geschäftsidee Erfolg haben. Doch manches Mal lohnt es sich, den eigenen Blick zu weiten und andere Unternehmen, Start-ups und Existenzgründer ins Visier zu nehmen. Denn nicht jedes andere Unternehmen auf dem Markt ist Ihr Konkurrent. Vielmehr könnte so manches andere Unternehmen eine hervorragende Ergänzung zu Ihren eigenen Angeboten, Produkten und Dienstleistungen sein.
Greifen Sie den Gedanken des Netzwerkes auf. Denn eine Kooperation ist nichts anderes als ein Netzwerk. Sie bilden als Geschäftsinhaber und Existenzgründern mit Unternehmen verschiedener Branchen einen Verbund - also eine Kooperation – mit dem Ziel: Den eigenen Erfolg zu steigern. Dies hat viele Vorteile:
- Sie können Ihrem Kunden alles aus einer Hand anbieten, d.h. beispielsweise für Dienstleistungsbereiche, die Sie nicht abdecken, können Sie ein Unternehmen aus Ihrer Kooperation empfehlen. So muss der Kunde nicht länger suchen.
- Sie können komplexere Aufträge annehmen, da Sie einen Teil des Auftrags an einen Kooperationspartner abgeben können.
- Ihr Bekanntheitsgrad wird drastisch erhöht. Denn die Kooperationspartner werben natürlich auch für Sie.
- Marketingmaßnahmen können zusammen gestemmt werden.
- Sie können sich mit den Kooperationspartnern austauschen und so neue Impulse erhalten.
Damit diese Vorteile greifen, sind allerdings zwei Dinge vor jeder Gründung einer Kooperation zu beachten:
- Schriftliche Vereinbarung treffen.
Die Ziele und Absprachen sollten in einem Kooperationsvertrag fixiert werden. Nur so können bei Unstimmigkeiten verbindliche Klarheiten geschaffen werden.
- Bestimmte Kriterien müssen aufgenommen werden.
Innerhalb der schriftlichen Vereinbarung sollten die folgenden Kriterien in jedem Falle festgehalten werden.
Kooperationen eingehen: 7 Kriterien, denen Sie als Existenzgründer Ihre Aufmerksamkeit schenken sollten
Kriterium Nr. 1: Aufgabenverteilung innerhalb der Kooperation
Damit eine Kooperation wirklich erfolgreich funktionieren kann, müssen die Aufgaben aufgeteilt werden. Damit keine Aufgaben vergessen werden, sollte sich an den Aufgaben, die innerhalb eines Unternehmens anfallen orientiert werden:
- Verwaltung der Finanzen, beispielsweise für eine gemeinsame Werbekampagne
- Koordination von Marketingstrategien
- Bearbeitung von Kundenanfragen an die Kooperation
- Repräsentation nach Außen, beispielsweise gegenüber der Presse oder auf Messen
- Koordination der Zusammenarbeit der Kooperationspartner
Bei der Übernahme der Aufgaben sollte zum einen geklärt werden, wer dafür die besten Fähigkeiten besitzt, zum anderen auch wie die Zeit, die dieses Kooperationsmitglied investiert, vergütet wird. Wird ihm ein Honorar gezahlt? Oder werden ihm eine gewisse Anzahl von Aufträgen garantiert?
Kriterium Nr. 2: Verantwortlichkeiten festlegen
Die Übernahme einzelner Aufgaben, die die Kooperation betreffen, ist eine Sache. Eine andere ist, einen oder mehrere Kooperationsmitglieder zu bestimmen, die sozusagen als „Führungskraft“ fungieren und die übergeordnete Verantwortung übernimmen. Sei es, um zu prüfen, dass beispielsweise die Fristen bei der Teilnahme an Ausschreibungen eingehalten werden. Sei es, um zu kontrollieren, dass einzelne Aufgaben wie die Messevorbereitung auch erledigt werden.
Kriterium Nr. 3: Entscheidungsbefugnis bestimmen
Die Frage der Entscheidungsbefugnisse muss unbedingt eindeutig geklärt werden. Denn in einer Kooperation treten Sie ja als Netzwerk auf, d.h. Entscheidungen, die die Kooperation betreffen, können nicht von Ihnen alleine getroffen werden. Dafür gilt es wesentliche Aspekte zu klären:
- Was darf alleine entschieden werden?
- Bei welchen Dingen – vielleicht bei der Öffentlichkeitsarbeit – müssen die anderen Kooperationsmitglieder mitentscheiden?
- Welche Art des Beschlusses ist für welche Entscheidung bindend? Ein einfacher Mehrheitsbeschluss? Oder müssen alle Kooperationsmitglieder zustimmen?
- Wer erhält die Entscheidungsbefugnis in Situationen, in denen es „brennt“, ohne Absprache mit den anderen, notwendige Schritte einleiten zu können?
Kriterium Nr. 4: Die Frage nach dem Honorar
Die Frage des Geldes bzw. des Honorars sollte angesprochen werden, um gemeinsame, verbindliche Richtlinien zu finden. Klären Sie folgende Punkte:
- Wie soll die Preisgestaltung innerhalb der Kooperation aussehen? Welche Honorargrenzen werden festgelegt?
- Welche Honorarforderungen sind inakzeptabel, weil diese entweder zu billig oder zu teuer sind?
- Wer darf wie viel verlangen?
- Wie viel Provision wird dem anderen Kooperationsmitglied für die Vermittlung eines Auftrages gezahlt?
Kriterium Nr. 5: Die Frage der Haftung
Da Sie als Kooperation gemeinsam auftreten, fordert die Frage der Haftung klare Absprachen: Diskutieren Sie mit Ihren potenziellen Kooperationsmitgliedern die folgende Punkte:
- Wer haftet bei Fehlern, ob es eigene oder die eines Kooperationspartners sind?
- Wird ein Projekt nicht so erfolgreich abgeschlossen, wer übernimmt dann die finanzielle Verantwortung – die Kooperation oder der einzelne?
- Bis zu welcher Summe wird eine gemeinsame Haftung übernommen?
- In welcher Art und Weise werden für eine eventuelle Haftung Rücklagen gebildet? Wer verwaltet diese?
Kriterium Nr. 6: Kündigungsfristen festsetzen
Eine Kooperation ist zwar bindend, sollte jedoch stets die Möglichkeit des Austrittes ermöglichen. Denn Sie wissen ja nie, welche Ziele Sie sich für Ihr eigenes Unternehmen einmal setzen mögen. Aus diesem Grunde ist es natürlich notwendig, dass die schriftliche Kooperationsvereinbarung auch Richtlinien enthält, die festsetzen, wie der Ausstieg aus der Kooperation geregelt ist:
- Welche Fristen müssen eingehalten werden?
- An wen muss die schriftliche Kündigung gerichtet werden?
- Wie werden gemeinsame Anschaffungen abgegolten?
- Wie ist der Ausstieg geregelt, wenn ein gemeinsames Projekt noch nicht abgeschlossen ist? Entstehen dann Abgeltungsgebühren?
Kriterium Nr. 7: Vertragsstrafen
Obwohl eine Kooperation natürlich ein gegenseitiges Vertrauen voraussetzt, sollte dieses Vertrauen auch abgesichert werden. Eine solche Absicherung kann erzielt werden, indem innerhalb des Kooperationsvertrages Vertragsstrafen festgeschrieben werden:
- Für nicht erbrachte Leistungen
- Für die Weitergabe von Kooperationsinterna
- Für die Missachtung einzelner Regeln – welcher?
- Für die Schädigung eines anderen Kooperationsmitgliedes (beispielsweise durch Rufmord)
- Kommentieren
- 10552 Aufrufe