Steuererklärung 2014: Was tun bei verpassten Fristen?
Steuererklärung: Frist verpasst?
Im Juni herrscht in Deutschlands Finanzämtern Hochbetrieb, denn bis zum 31. Mai 2015 müssen die Steuererklärungen für das Vorjahr eingereicht werden. Doch was tun, wenn diese Frist nicht eingehalten werden kann oder die Erklärung aus 2013 vergessen wurde? Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind – z.B. Singles, die mehr als 8.354 Euro einnehmen – sollten Sie schnell etwas unternehmen.
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Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Eine Einkommensteuerklärung müssen folgende Personen abgeben:
- alle, die als Freiberufler arbeiten oder selbstständig sind
- alle Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt waren
- alle Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen erhalten haben, wie Krankengeld, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
- zusammenveranlagte Eheleute mit der Steuerklasse III und V oder IV und IV und Wahl des Faktorverfahrens
Frist nicht zu schaffen?
Können Sie die Frist zum 31. Mai nicht einhalten? Erledigt ein Lohnsteuerhilfeverein wie die VLH oder ein Steuerberater Ihre Steuererklärung, müssen Sie nichts weiter unternehmen – allerdings sollten Sie in dem Fall das Finanzamt darüber informieren. Denn dann verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember 2015. Es sei denn, das Finanzamt verlangt ausdrücklich eine frühere Abgabe.
Erledigen Sie Ihre Steuererklärung allerdings selber, müssen Sie die Frist am 31. Mai einhalten. Da diese 2015 auf ein Wochenende fällt, haben Sie noch etwas mehr Zeit, die sie auch nutzen sollten. Der Stichtag für die Einkommensteuerklärung ist in diesem Jahr also eigentlich erst der 1. Juni. Wenn Sie auch diese Frist nur ein paar Tage überschreiten, reichen Sie Ihre Formulare jedoch schnellstmöglich nach.
Fristverlängerung beantragen – so funktioniert‘s
Ist bereits jetzt absehbar, dass Sie Ihre Steuerklärung nicht innerhalb dieser Fristen fertig bekommen, sollten Sie sich so früh wie möglich um eine Fristverlängerung bemühen. Denn Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ihr das Finanzamt auch stattgibt.
Am besten beantragen Sie eine stillschweigende Fristverlängerung – hören Sie nichts mehr vom Finanzamt, gilt der Antrag als bewilligt. Als Gründe für die Verlängerung zählen u.a. Krankheit, Dienstreisen, Umzüge und fehlende Unterlagen. Allerdings haben Sie auch bei Bewilligung höchstens Zeit bis zum 30. September 2015, unter Umständen sogar noch weniger.
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Steuererklärung 2013 auch noch nicht abgegeben?
Wer es versäumt hat, die Steuererklärung 2013 abzugeben, wird früher oder später etwas vom Finanzamt hören. In der Regel kommt zunächst einmal Aufforderung zur Abgabe verbunden mit einer Fristsetzung. Diesen Termin sollten Sie unbedingt wahrnehmen, um Zwangsgelder zu vermeiden. Wird auch darauf nicht reagiert, drohen saftige Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und happige Schätzungen.
Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, der nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, gelten die Fristen für Sie nicht. Denn der Fiskus erwartet auch kein Geld von Ihnen, sondern rechnet vielmehr damit, Ihnen etwas zurückzahlen zu müssen. Das ist aber auch ein Grund, warum es sich für Sie unter Umständen lohnt, freiwillig eine Erklärung abzugeben. Rechnen Sie mit einer Erstattung, sollten Sie die Erledigung der Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Bei einer freiwilligen Veranlagung bleiben Ihnen grundsätzlich vier Jahre Zeit, in denen Sie die Steuererklärung abgegeben können. Ihre Steuererklärung für 2014 muss demnach bis zum 31. Dezember 2018 eingehen und keinen Tag später. Ende 2015 läuft übrigens die Frist für die Einkommensteuererklärung für 2011 aus.
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