SEPA Zahlungsverkehr: Organisieren Sie jetzt die Umstellung
SEPA Zahlungsverkehr: Die Zeit läuft bis zur Umstellung
Am 1. Februar 2014 ist es soweit: SEPA – kurz für “Single Euro Payments Area“ – schafft einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt mit freiem Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr wird dadurch realisiert. Denn um die Vorzüge des Binnenmarktes umfassend nutzen zu können, müssen auch im Zahlungsverkehr, der bis heute von einer Vielzahl nationaler, unterschiedlicher Systeme und Rechtsvorschriften geprägt ist, die Grenzen überwunden werden.
So entsteht der sogenannte SEPA-Raum, der neben Deutschland und den weiteren 26 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz – also insgesamt 32 SEPA-Länder – umfasst. Für jedes Unternehmen beschert SEPA viele Vorteile.
SEPA Einführung in 2014 bringt viele Vorteile
Jedes Unternehmen profitiert mittel- und langfristig von dem SEPA Zahlungsverkehr, da die Vorteile zahlreich sind:
- Einheitliches Verfahren des Zahlungsverkehrs und Zahlungsformate für alle Transaktionen.
- Ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr, statt wie bisher Bankkonten auch in anderen europäischen Ländern zu führen. Sie sparen dadurch Bankgebühren und Kontoführungsgebühren.
- Geringerer Aufwand in der Kundendatenverwaltung: Es werden einheitliche Daten wie die IBAN-Nummer und BIC genutzt.
- SEPA-Lastschriftverfahren bietet ein konkretes Fälligkeitsdatum, so dass die Zahlungsströme und die Liquidität besser gesteuert werden kann, d.h. Zahlungsaufträge werden dank der Vereinheitlichung umgehend ausgeführt und Ihrem Konto (bzw. dem Konto des Empfängers) spätestens am nächsten Tag gutgeschrieben. Sie erhalten schneller Ihr Geld. Gleichzeitig können Sie aber auch erst ein Tag vor dem Fälligkeitsdatum eine SEPA-Überweisung vornehmen und verfügen somit länger über Ihr Geld.
- (Ausländisches-europäisches) Kundenpotenzial steigern am POS (Point-of-Sale) durch SEPA-fähiges Debitkarten-Zahlungsverfahren wie beispielsweise electronic cash.
Damit diese Vorteile Ihnen als Unternehmen zugutekommen, heißt es jedoch, die SEPA-Umstellung, die übrigens laut europäischen Gesetzgeber verpflichtend ist, zügig zu organisieren.
SEPA-Umstellung verläuft bisher schleppend
Obwohl bei den Banken die Infrastruktur für den SEPA-Zahlungsverkehr bereits seit Jahren besteht, hinken die deutschen Unternehmen und Vereine der Umstellung auf SEPA hinterher. Im ersten Quartal 2013 waren nur (!) knapp 9 Prozent der Überweisungen und 0,14 Prozent der Lastschriften überhaupt SEPA-fähig. Wird bedacht, dass pro Arbeitstag in Deutschland 24 Millionen Überweisungen und 35 Millionen Lastschriften abgewickelt werden – dies sind 40 Prozent der Lastschriften und ein Viertel aller Überweisungen in der Europäischen Union -, wird das gesamte Ausmaß offenbart. „Es gibt vier Millionen Unternehmen und Vereine in Deutschland“, so Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, „aber bisher hat die Deutsche Bundesbank nur rund 450.000 Gläubiger-Identifikationsnummern vergeben.“
Doch genau diese Gläubiger-Identifikationsnummer – auch (SEPA) -Creditor Identifier genannt – benötigen alle, die ab 1. Februar 2014 am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten. Denn nur mit dieser 16-stelligen alphanumerischen Nummer kann der Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert werden und – dies ist ganz wichtig – wird die Lastschrift auch bearbeitet, d.h. ohne Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Lastschriften.
Allerdings ist das Beantragen der Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank nur ein Baustein innerhalb der Umstellung auf SEPA. Ein weiterer wäre sich sowohl bei den kostenfreien IHK-Veranstaltungen über den SEPA-Zahlungsverkehr zu informieren, als auch konkrete Schritte für die SEPA-Umstellung einzuleiten.
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