Business-Netz Logo
Schulung über höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG ist für Betriebsrat nicht erforderlich Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Betriebsrat » Schulung über höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG ist für Betriebsrat nicht erforderlich

Schulung über höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG ist für Betriebsrat nicht erforderlich

13. Juli 2012

BAG: Betriebsrat braucht keine Schulung über höchstrichterliche Rechtsprechung

Kenntnisse der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG gehören nicht zum unverzichtbaren Grundwissen für den Betriebsrat, sodass eine entsprechende Betriebsratsschulung in der Regel nicht erforderlich ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit die Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern zur Teilnahme an einem entsprechenden Betriebsratsseminar verneint.

Betriebsrat muss aktuelle Rechtsprechung des BAG nicht kennen 

Der Fall

In einem Unternehmen streiten sich Arbeitgeberin und Betriebsrat über die Frage, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mehrere Betriebsratsmitglieder für ein Seminar zum Thema "Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht" freizustellen und die Kosten hierfür übernehmen muss. Das Seminar bezieht sich jeweils auf aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Die Entscheidungen, die in den einzelnen Sitzungen besprochen werden, benennt der Veranstalter erst rund acht Wochen vor dem jeweiligen Schulungsbeginn. Der Betriebsrat argumentierte, das Seminar vermittle betriebsverfassungsrechtliche Grundkenntnisse. Ein konkreter Schulungsbedarf jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds müsse deshalb nicht dargelegt werden. Die Arbeitgeberin erwiderte, die Betriebsratsmitglieder könnten sich durch die zur Verfügung gestellte Fachpresse über die aktuelle Rechtsprechung informieren. Eine Seminarteilnahme sei somit nicht erforderlich.

 



Das sagt das Gericht

Die Bundesrichter entschieden den Rechtsstreit zugunsten der Arbeitgeberin. Die Schulungen vermittelten nach der allgemeinen Konzeption der Seminarreihe kein Grundwissen. Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehörten nicht zum unverzichtbaren Grundwissen der einzelnen Betriebsratsmitglieder im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht oder im Bereich der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht näher darlegen müsse. Die Schulungen setzten vielmehr mit Blick auf die Vielfalt der Themen und die vertiefte Beurteilung von Einzelfällen entsprechende Grundkenntnisse voraus, die sie im Sinn einer Spezialisierung intensivierten.

Zwar könne es erforderlich sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts informierten. Ob die besonderen Kenntnisse erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) seien, könne aber nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. Entscheidend sei die konkrete Situation in Betrieb und Betriebsrat. Gegen die Erforderlichkeit der Seminarveranstaltung könne beispielsweise sprechen, dass das entsandte Betriebsratsmitglied in jüngerer Vergangenheit bereits eine Grundlagenschulung oder ein ähnliches Seminar besucht habe, welches entsprechende Spezialkenntnisse vermittelt hat (BAG, Beschluss vom 18.01.2012, Az.: 7 ABR 73/10).

 

Fazit

Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht näher darlegen muss. Der Betriebsrat als Gremium muss sich aber sehr wohl über die Entwicklung der Rechtsprechung in den für ihn relevanten Bereichen auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben sachgerecht und verantwortlich wahrnehmen zu können.

 

Arbeitgeber muss Betriebsratsmitglieder für erforderliche Schulung freistellen

Nach § 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf den Besuch erforderlicher Schulungen. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme an derartigen Schulungen unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitspflicht sowie von sämtlichen anfallenden Kosten (Schulungskosten, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) freizustellen.

 

Wichtiger Hinweis

Erforderlich ist eine Schulung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

 

Erforderlichkeit von Grundwissen muss der Betriebsrat nicht darlegen

Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, im allgemeinen Arbeitsrecht, im Arbeitsschutz, in der Arbeitssicherheit sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht durch den Besuch von Schulungen anzueignen. Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem Betriebsrat ein eigener Beurteilungsspielraum zu. Es reicht aus, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen, die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Betriebsrat für erforderlich angesehen werden durfte.

 

Wichtiger Hinweis

Der Betriebsrat kann es deshalb im Einzelfall für erforderlich halten, dass sich einzelne Betriebsratsmitglieder in Schulungen für Betriebsräte über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts informieren. Die Beurteilung der Erforderlichkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören vor allem

  • die konkreten Seminarinhalte,
  • eine mögliche Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats,
  • eine thematische Spezialisierung einzelner Betriebsratsmitglieder,
  • die Zahl der entsandten Betriebsratsmitglieder,
  • die Größe des Betriebsrats,
  • die letzte Aktualisierung des bereits vorhandenen Wissens sowie
  • betriebliche Entwicklungen, die es besonders dringlich erscheinen lassen, die Rechtsprechungskenntnisse in bestimmten Fragen zu aktualisieren.

 

Kosten für Betriebsratsschulung dürfen nicht aus dem Ruder laufen

Nachdem der Betriebsrat die Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Betriebsratsschulung bejaht hat, muss er abwägen, ob die Ausgaben für die Schulung den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten. Der Betriebsrat ist dafür verantwortlich, dass dem Arbeitgeber keine unnötigen Kosten entstehen.

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Schulung, Rechtsprechung, BAG, Betriebsratsschulung, aktuelle Rechtsprechung, höchstrichterliche Rechtsprechung, Grundwissen, Betriebsratsseminar, Schulungen für Betriebsräte, Betriebsrat
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 9234 Aufrufe
Twittern
Average: 2 (1 vote)
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo
Freistellung Betriebsrat: Betriebsrat muss sich zur Erledigung von...
Ein Betriebsrat ist grundsätzlich verpflichtet, sich im Rahmen seiner Freistellung zur Erledigung von Betriebsratsarbeit beim Arbeitgeber abzumelden – das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, Az.: 7 ABR 135/09. mehr
Kinderbetreuungskosten für Ihren Betriebsrat müssen Sie nicht übernehmen
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet Sie als Arbeitgeber, die Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen. Das heißt aber nicht, dass Sie der Betriebsrat in allen Fällen zum Zahlmeister machen darf. mehr
Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der Arbeitgeber...
Wann müssen Sie als Arbeitgeber für die Fort- und Weiterbildung der Betriebsräte zahlen? Für welche Kosten müssen Sie aufkommen, welche dürfen Sie ablehnen? Detaillierte Informationen erhalten Sie hier. mehr
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Kosten für Burnout-Seminar trägt der...
Für die Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zum Thema Burnout reicht es nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Essen (Az.: 3 BV 29/11) aus, wenn der Betriebsrat von Arbeitnehmern wiederholt auf bestehende Überlastungssituationen... mehr
Von der Arbeitspflicht befreit – Vollzeitjob Betriebsrat
Ab einer bestimmten Betriebsgröße kann nach § 38 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine bestimmte Anzahl von Betriebsratsmitgliedern bei voller Lohnfortzahlung völlig von der Arbeitspflicht befreit werden. mehr
business-logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Tags Recht & Urteile

außerordentliche Kündigung Kündigung Schadenersatz fristlose Kündigung Betriebsrat Abmahnung Arbeitgeber Verbraucher wichtiger Grund GmbH BAG Arbeitszeit Urlaub Arbeitsunfähigkeit Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht Haftung Arbeitsvertrag Widerruf Geschäftsführer Unfall Krankheit

Meist Gelesen

Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz...
  • So funktioniert das Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft
  • Bei der Kurzarbeit bleiben leitende Angestellte außen vor
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beinhaltet Nachtzuschlag

Projektmanagement

Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement
  • Vorweihnachtsstress – ohne mich! Das KISS-Prinzip für Führungskräfte
  • Hybrides Projektmanagement: Klassisch und agil vereint
  • Agil ist in - und mit systemischer Basis auch erfolgreich!

Akquise to go

Podcast: Das alles könntest Du mit Deinem Business erreichen
  • Podcast: Telefonakquise funktioniert: Profi-Tipps direkt aus der...
  • Podcast: 5 Tipps zur Kundengewinnung!
  • Podcast: Warum Sie sich diese Erstgespräche nicht leisten können

Lohn & Gehalt

Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
  • Verpflegungs-Mehraufwand: Diese Beträge können Sie 2016 geltend machen
  • Steuern sparen: Mit Incentive-Gutscheinen belohnen Sie Mitarbeiter...

Geld & Kredit

Geld leihen für die Existenzgründung: Was ist zu beachten?
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Branchenunterschiede
  • Existenzgründung: Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick
  • Existenzgründung: Finanzierung - Der Weg in die Selbstständigkeit

Einkommensteuer

Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s
  • Aussteller aufgepasst: Bei einer Messeteilnahme drohen Steuerfallen

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Selbstmanagement

Podcast: Lassen Sie Veränderungen zur Gewohnheit werden
  • Podcast: Der Blick in die Zukunft
  • Gute Vorsätze: Vermeiden Sie Überforderung bei der Umsetzung
  • Podcast: Über den Sinn oder Unsinn guter Vorsätze

Konfliktmanagement

Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung
  • Hilfe, meine Familie nervt
  • Gezielt Ihr Problem lösen: Stellen Sie sich 5 Fragen
  • Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung

Kommunikation

Tipps für erfolgreiche Meetings
  • Schriftliche Weihnachtsgrüße: 3 Tipps für Ihre Weihnachtspost
  • Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Kundenbeziehung: 10 Ideen für Danke-Aktionen

Work-Life-Balance

Was tun gegen zu viel Stress im Job? – Tipps und Tricks zur Stressbewältigung!
  • Arbeiten im Homeoffice: 10 Tipps beugen einer Überlastung vor
  • Gute Vorsätze: Vermeiden Sie Überforderung bei der Umsetzung
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen: Vermeiden Sie 3 Fehler
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten