Arbeitsvertrag Muster: Befristung mit Sachgrund: Erprobung - ohne Tarifbindung
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Hinweis:
Um einen Mitarbeiter zu erproben, können Sie statt einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit auch eine Befristung mit dem Sachgrund zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vereinbaren. Das bietet Ihnen speziell dann Vorteile, wenn eine zu erprobende Mitarbeiterin schwanger wird. Während die Mitarbeiterin sich bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit auf den besonderen Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz auch in der Probezeit berufen kann, endet die Befristung zur Erprobung automatisch durch Zeitablauf. Der besondere Kündigungsschutz spielt hier also keine Rolle.
Beachten sollten Sie aber, dass wegen § 622 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Dauer der Erprobung nicht länger als 6 Monate dauern darf. Reichen Ihnen diese sechs Monate nicht aus, sollten Sie – soweit möglich – mit dem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund abschließen.
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