Business-Netz Logo
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Verspätete Krankmeldung beim Arbeitgeber kostet Job Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Verspätete Krankmeldung beim Arbeitgeber kostet Job

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit: Verspätete Krankmeldung beim Arbeitgeber kostet Job

22. August 2011

Verspätete Krankmeldung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist es die gesetzliche Pflicht des Arbeitnehmers, zeitnah eine Krankmeldung beim Arbeitgeber abzugeben. Die wiederholte Verletzung dieser Meldepflicht rechtfertigt nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergibt sich aus den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Sie besteht unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Verspätete Krankmeldung ist Kündigungsgrund auf www.business-netz.com 

 

Der Fall aus der Praxis

Der Kläger arbeitete seit Mai 1993 als Vorarbeiter in der Flugzeuginnenreinigung bei einem Dienstleistungsunternehmen auf dem Frankfurter Flughafen. In der Vergangenheit war er wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, zumeist aufgrund von Beschwerden an der Lendenwirbelsäule. 2003 erinnerte der Arbeitgeber den Kläger schriftlich daran, eine Erkrankung unverzüglich, d. h. möglichst noch vor Dienstbeginn, der Personalabteilung anzuzeigen, damit das Personal anderweitig disponiert werden könne. Der Kläger zeigte in der Folgezeit zwischen 2003 und 2009 seine Arbeitsunfähigkeit dennoch sechsmal verspätet an und wurde dafür viermal abgemahnt. Am 01.09.2009 meldete der Kläger wiederum nicht unverzüglich seiner Arbeitsunfähigkeit und wurde deshalb vom Arbeitgeber fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben. Der Arbeitgeber ging in Berufung.

 



Das sagt das Gericht

Mit Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts sei die Kündigung zwar nicht als fristlose, aber als ordentliche Kündigung wirksam. Die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Erkrankung rechtfertige nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergebe sich aus dem Gesetz. Sie bestehe unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach der Anzahl der Pflichtverstöße des Klägers trotz erhaltener Abmahnungen überwiege das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Eigenart der vom Arbeitgeber erbrachten Dienstleistung der Flugzeuginnenreinigung bringe es mit sich, dass sie jeweils nur in einem engen zeitlichen Fenster erledigt werden könne. Dafür sei es zwingend erforderlich, dass das eingeteilte Personal zu den vorgegebenen Zeiten erscheine bzw. im Verhinderungsfall unverzüglich das Nichterscheinen mitteile, damit der Arbeitgeber den Personaleinsatz kurzfristig anderweitig disponieren könne. Dem Kläger sei als Vorarbeiter zudem noch eine herausgehobene Rolle zugefallen. Der Arbeitgeber sei bei seinem Geschäft in besonderer Weise auf verlässliche Mitarbeiter angewiesen (Hessisches LAG, Urteil vom 18.01.2011, Az.:12 Sa 522/10)

 

 

Kündigung droht auch bei verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits 1991 zu dieser Thematik Stellung bezogen und entschieden, dass die wiederholte Verletzung der Anzeigepflicht aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) nach vergeblicher Abmahnung die ordentliche verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 16.08.1991, Az.: 2 AZR 604/09).

Der Verlust des Arbeitsplatzes droht im Übrigen auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer seiner Nachweispflicht aus § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG – rechtzeitige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt (BAG, Urteil vom 15.01.1986, Az.: 5 AZR 404/83).

 

 

Das sagt das Gesetz zur Nachweispflicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

 

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

 

(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mitteilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialversicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht. Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Kündigung, Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeit, Anzeigepflicht, 12 SA 522/10, Kündigungsgrund, verspätete Krankmeldung, krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung, Meldepflicht
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 11778 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo
Krank im Urlaub: Zeit der Erkrankung wird nicht auf Urlaubsanspruch angerechnet
Wer im Urlaub krank wird, muss dem Arbeitgeber die Erkrankung rechtzeitig mitteilen, damit die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet wird mehr
Krankmeldung: Wichtige Tipps zur Arbeitsunfähigkeit wegen Erkältung
Hat die Erkältung sie erwischt, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Krank melden oder nicht? Diese Frage beantworten wir aus arbeitsrechtlicher Sicht und geben Tipps zur Arbeitsunfähigkeit wegen Erkältung. mehr
Verspätete Krankmeldung rechtfertigt Kündigung
Übergibt ein erkrankter Mitarbeiter die Krankmeldung seinem Arbeitgeber verspätet, so kann dies im Wiederholungsfall zur Kündigung führen. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten... mehr
Gelber Schein und Blauer Montag – Alles Wichtige zur Arbeitsunfähigkeit
Der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit ist Krankheit. Der Arbeitgeber muss dann den Lohn für die Dauer von 6 Wochen ohne Gegenleistung weiterzahlen. mehr
Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall: Arbeitgeber haften nur für Vorsatz
Nach einem Arbeitsunfall mit erheblichen Folgen für einen Mitarbeiter, besteht nicht automatisch ein Schmerzensgeldanspruch gegen Ihr Unternehmen. Die Arbeitgeberhaftung ist auf vorsätzliches Handeln beschränkt. mehr
business-logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Tags Recht & Urteile

Haftung Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis außerordentliche Kündigung Unfall BAG GmbH Betriebsrat Arbeitsvertrag Widerruf Kündigung Krankheit wichtiger Grund fristlose Kündigung Arbeitszeit Abmahnung Verbraucher Arbeitgeber Urlaub Arbeitsunfähigkeit Schadenersatz Geschäftsführer

Meist Gelesen

Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz...
  • So funktioniert das Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft
  • Bei der Kurzarbeit bleiben leitende Angestellte außen vor
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beinhaltet Nachtzuschlag

Projektmanagement

Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement
  • Vorweihnachtsstress – ohne mich! Das KISS-Prinzip für Führungskräfte
  • Hybrides Projektmanagement: Klassisch und agil vereint
  • Agil ist in - und mit systemischer Basis auch erfolgreich!

Akquise to go

Podcast: Das alles könntest Du mit Deinem Business erreichen
  • Podcast: Telefonakquise funktioniert: Profi-Tipps direkt aus der...
  • Podcast: 5 Tipps zur Kundengewinnung!
  • Podcast: Warum Sie sich diese Erstgespräche nicht leisten können

Lohn & Gehalt

Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
  • Verpflegungs-Mehraufwand: Diese Beträge können Sie 2016 geltend machen
  • Steuern sparen: Mit Incentive-Gutscheinen belohnen Sie Mitarbeiter...

Geld & Kredit

Geld leihen für die Existenzgründung: Was ist zu beachten?
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Branchenunterschiede
  • Existenzgründung: Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick
  • Existenzgründung: Finanzierung - Der Weg in die Selbstständigkeit

Einkommensteuer

Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s
  • Aussteller aufgepasst: Bei einer Messeteilnahme drohen Steuerfallen

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Selbstmanagement

Podcast: Lassen Sie Veränderungen zur Gewohnheit werden
  • Podcast: Der Blick in die Zukunft
  • Gute Vorsätze: Vermeiden Sie Überforderung bei der Umsetzung
  • Podcast: Über den Sinn oder Unsinn guter Vorsätze

Konfliktmanagement

Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung
  • Hilfe, meine Familie nervt
  • Gezielt Ihr Problem lösen: Stellen Sie sich 5 Fragen
  • Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung

Kommunikation

Tipps für erfolgreiche Meetings
  • Schriftliche Weihnachtsgrüße: 3 Tipps für Ihre Weihnachtspost
  • Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Kundenbeziehung: 10 Ideen für Danke-Aktionen

Work-Life-Balance

Was tun gegen zu viel Stress im Job? – Tipps und Tricks zur Stressbewältigung!
  • Arbeiten im Homeoffice: 10 Tipps beugen einer Überlastung vor
  • Gute Vorsätze: Vermeiden Sie Überforderung bei der Umsetzung
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen: Vermeiden Sie 3 Fehler
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten