Überstunden: Rechtliche Grundlagen und flexible Arbeitszeitmodelle
Wissen Sie, wie viele Überstunden Sie im vergangenen Jahr gemacht haben?
Laut einer europäischen Vergleichsstudie aus dem Jahr 2013 leisten deutsche Arbeitnehmer durchschnittlich rund drei Stunden Mehrarbeit in der Woche – das sind so viele Überstunden wie in keinem anderen europäischen Land. Und hat sich bis heute nicht geändert: Eine aktuelle Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigt: Deutsche Arbeitnehmer haben 2015 insgesamt über 1,8 Milliarden Stunden mehr gearbeitet als sie laut Arbeitsvertrag mussten. Gut die Hälfte davon blieb unbezahlt. Doch wie kann das sein, wenn das Arbeitszeitgesetz eigentlich feste Regeln vorgibt?
Was schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?
Die Grundsätze im Arbeitszeitgesetz lauten:
- Maximal sind acht Arbeitsstunden pro Tag erlaubt, ohne Pausen und Arbeitswege.
- Wöchentlich sind maximal 48 Arbeitsstunden zulässig.
- Mehrarbeit von insgesamt maximal zehn Stunden täglich ist nur dann gestattet, wenn über sechs Monate hinweg der Durchschnitt eines Acht-Stunden-Tags eingehalten wird.
- Überstunden werden monetär vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen.
- Bei mehr als sechs und weniger als neun Stunden Arbeit schreibt das Gesetz eine 30-minütige Pause vor. Geht die Arbeitszeit darüber hinaus, sind 45 Minuten Pause vorgesehen. Die Pausen dürfen aufgeteilt werden, müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten lang sein.
- Nach der Arbeitszeit steht jedem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu.
- An Sonn- und Feiertagen herrscht grundsätzlich Arbeitsverbot.
- Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz gelten für einzelne Branchen, zum Beispiel mit Schichtarbeit oder Bereitschaftsdienst.
Ein betrieblicher Arbeitszeitrahmen schafft Flexibilität
Wichtig ist, dass Arbeitgeber eine betriebliche Arbeitszeitregelung festlegen, die sie jedem Angestellten mit dem Arbeitsvertrag mitteilen. So haben beide Parteien eine Beurteilungsgrundlage, falls es zu Missverständnissen kommt. Das Arbeitszeitgesetz muss als Grundlage dienen.
Mit einem betrieblichen Arbeitszeitrahmen sind auch flexible Arbeitszeitmodelle möglich. Eine spezielle Klausel kann etwa den Höchstsatz der täglichen Arbeitszeit verlängern oder verkürzen. Dadurch sind beispielsweise maximal 60 und mindestens 35 Arbeitsstunden in der Woche möglich. Ein Jahresarbeitszeitkonto erhöht ebenfalls die Flexibilität, wenn definiert wird, wie hoch das Arbeitszeitguthaben am Ende des Jahres maximal sein darf und wie gering die Differenz ausfallen kann.
Kontrolle der Arbeitszeit durch ein Ampelsystem
Darüber hinaus bietet ein Ampelsystem in Kombination mit einem Zeiterfassungstool die nötige Kontrolle, um Mehrarbeit frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern. Steht die Arbeitszeit-Ampel auf Grün, dürfen die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit innerhalb der betrieblichen Rahmenbedingungen frei gestalten. Ein dauerhaft negatives Arbeitszeitsaldo sollten Angestellte indes vermeiden. In einer Gelb-Phase muss der Vorgesetzte schriftlich genehmigen, falls das Arbeitszeitkonto weiter aufgestockt werden soll. Sind bereits zu viele Überstunden aufgebaut, springt die Ampel auf Rot: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, überschüssiges Arbeitszeitguthaben auszubezahlen oder Gleittage einzulegen.
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