Business-Netz Logo
Kein konkreter Tatverdacht - Arbeitgeber bleibt auf Detektivkosten sitzen Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Kein konkreter Tatverdacht - Arbeitgeber bleibt auf Detektivkosten sitzen
  • Anzeigen
  • What links here

Kein konkreter Tatverdacht - Arbeitgeber bleibt auf Detektivkosten sitzen

25. Februar 2011

Die Überwachung eines Arbeitnehmers durch eine Detektei ist grundsätzlich zulässig. Von einem Detektiv rechtmäßig ermittelte Informationen dürfen in einem Prozess verwertet werden und können etwaige Beweisschwierigkeiten des Arbeitgebers beheben. Über die Frage, wer die mitunter sehr hohen Detektivkosten zu tragen hat, kommt es immer wieder zum Streit.

 Erstattung von Detektivkosten – Im Zweifel zahlt der Arbeitgeber auf www.business-netz.com

Der Fall aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer war bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Im Dezember 2003 teilte er seinem Arbeitgeber mit, dass er das Unternehmen Ende Januar 2004 verlassen werde, um für ein Konkurrenzunternehmen tätig zu sein. Bereits Anfang Januar 2004 entfernte er sämtliche private Gegenstände aus seinem Büro. Der Arbeitgeber erfuhr, dass der Arbeitnehmer in der zweiten Kalenderwoche im Januar einen seiner Kunden außerhalb der üblichen Kundentermine besucht hatte. Daraufhin beauftragte der Arbeitgeber am 14.01.2004 eine anerkannte Detektei. Diese sollte überprüfen, ob der Mitarbeiter möglicherweise eine unzulässige Konkurrenztätigkeit ausübt. Der Privatdetektiv fand (spätestens am 22.01.2004) heraus, dass der Mitarbeiter auf eigene Rechnung Arbeitnehmer vermittelte. Eine Woche später kündigte dieser sein Arbeitsverhältnis zum 29.02.2004. Am 23.01.2004 vergab der Arbeitgeber einen Folgeauftrag an die Privatdetektei. Sie sollte den Arbeitnehmer bis zum 27.02.2004 weiter überwachen, um ihm eine Konkurrenztätigkeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses nachzuweisen. In der Folge verlangte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den Ersatz der Detektivkosten für den Folgeauftrag. Als dieser sich weigerte, die Kosten in Höhe von rund 40.000 € plus Mehrwertsteuer zu übernehmen, zog der Arbeitgeber vor Gericht.

 



Das sagt der Richter

Ohne Erfolg. Die Bundesrichter wiesen die Klage ab. Bei einer vertraglichen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers könne der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter grundsätzlich die durch die Beauftragung eines Privatdetektivs entstandenen Kosten ersetzt verlangen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts die Überwachung eines Arbeitnehmers in Auftrag gibt, der Mitarbeiter einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wird und die Aufwendungen für den Detektiveinsatz notwendig sind. Im Streitfall fehle es bereits an der ersten Voraussetzung, nämlich an einem konkreten Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erteilung des Erstauftrages an die Detektei. Die Umstände, dass der Arbeitnehmer die Absicht geäußert hatte, zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln zu wollen, seine Privatsachen aus dem Büro entfernt hatte und einen Kunden zu einem unüblichen Gespräch getroffen hatte, begründeten noch keinen konkreten Verdacht, dass er einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit nachgehe. Insofern habe das Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz zutreffend die Erstattung der Kosten für den Ersteinsatz abgelehnt. Während des Überwachungszeitraumes (bis zum 22.01.2004) habe sich der Verdacht gegen den Arbeitnehmer, dass dieser Konkurrenztätigkeit ausführe, bestätigt. Der Folgeauftrag sei daher nicht mehr notwendig gewesen, da die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers bereits erwiesen war. Unter vernünftigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten wäre der Folgeauftrag nicht erteilt worden. Bereits unmittelbar im Anschluss an den Erstauftrag hätte der Arbeitgeber mit verschiedenen Möglichkeiten auf die Arbeitsvertragsverletzung des Arbeitnehmers reagieren können (BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az.: 8 AZR 547/09).

 

Das bedeutet die Entscheidung

Nur wenn die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, muss ein überwachter Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Detektivkosten erstatten:

  • Konkreter Tatverdacht zum Zeitpunkt der Beauftragung
  • Überwachter Arbeitnehmer wird einer Pflichtverletzung überführt
  • Einsatz des Detektivs war notwendig, um Pflichtverletzung aufzudecken

 

Praxis-Tipp

Hegen Sie den Verdacht, dass einer Ihrer Mitarbeiter Straftaten zu Ihren Lasten begeht, nebenher schwarz arbeitet, für die Konkurrenz tätig ist oder blaumacht, sollten Sie zunächst sämtliche betrieblichen Informationsquellen (Befragung von Kollegen, Betriebsrat, Vorgesetzten) auszuschöpfen, bevor Sie einen Privatdetektiv beauftragen. Erst wenn sich Ihr Verdacht dahingehend konkretisiert hat, dass ein Mitarbeiter eine bestimmte Pflichtverletzung von hinreichendem Gewicht begangen hat, sind die Anforderungen erfüllt, etwaige Überwachungs- bzw. Ermittlungskosten erstattet zu bekommen.

 

Wichtiger Hinweis

Tatverdacht ist ein Begriff aus dem Strafverfahrensrecht und bezeichnet den Umstand, dass Organe der Strafverfolgungsbehörden aufgrund bestimmter Anhaltspunkte (Indizien, Beweise) und Schlussfolgerungen annehmen, dass eine Straftat begangen wurde. Es werden dabei die folgenden Verdachtsgrade unterschieden:

  • Der Anfangsverdacht beruht auf „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung) und ist Voraussetzung, um ein behördliches Ermittlungsverfahren einzuleiten und personenbezogene Daten, die z. B. im Zuge einer polizeilichen Kontrolle erhoben wurden, zu speichern.

  • Der hinreichende Tatverdacht bezeichnet eine Verdachtsverdichtung, die Voraussetzung für eine Anklage bei Gericht ist. Er liegt vor, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist. Die Staatsanwaltschaft erhebt bei Vorliegen des hinreichenden Tatverdachts in der Regel öffentliche Klage in Form der Anklage oder des Strafbefehls.

  • Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls mit nachfolgenden freiheitsentziehenden Maßnahmen. Außerdem ist er Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Die Voraussetzungen eines dringenden Tatverdachts sind erfüllt, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: 8 AZR 547/09, BAG, Detektei, Detektivkosten, Konkurrenztätigkeit, Überwachung, Wettbewerb, dringender Tatverdacht, Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht, Tatverdacht
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 7849 Aufrufe
Twittern
Average: 5 (1 vote)
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Ausbildungsvertrag Muster: Berufsausbildungsvertrag für Unternehmen...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten