Tappen Sie nicht in die Rentenfalle – Überprüfen Sie Ihre Beitragszeiten
Alle zwei Jahre wird gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer ein Verlaufsbescheid der Beitragszeiten vom Rententräger zugesandt. Dies trifft auf jeden Fall für diejenigen zu, die älter als 43 sind oder noch nie eine sogenannte Kontenklärung durchführen ließen. Leider heften die meisten den Bescheid ab, ohne einen Blick darauf zu werfen. Wenn Sie auch dazu gehören, haben Sie damit schon den ersten Schritt in Richtung Rentenfalle getan.
Fehlende Nachweise über Beitragszeiten kosten Ihr Geld
Rentenzeiten werden dem Rentenversicherungsträger in der Regel elektronisch übermittelt. Allerdings gibt es auch Lücken im Kontenverlauf. Eine Anerkennung von Schul- oder Kindererziehungszeiten muss bspw. gesondert beantragt werden, da diese Zeiten überhaupt nicht automatisch gemeldet werden. Selbstverständlich kommt es auch vor, dass die Datenübermittlung fehlerhaft gewesen war bzw. ist.
Expertenrat
Gerade ältere Versicherte sollten sich den Kontenverlauf vor 1972 besonders aufmerksam anschauen - erst ab diesem Zeitpunkt erfolgte die automatische Datenübermittlung!
Stellen Sie anhand des Versicherungsverlaufs fest, dass Zeiten fehlen oder zu niedrige Beträge erfasst sind, müssen Sie handeln.
Beantragen Sie eine Kontenklärung
Die Kontenklärung dient dazu, Ihren individuellen Beitragsverlauf vom Rentenversicherungsträger vollständig feststellen zu lassen. Außerdem kann der Rentenversicherungsträger nur aus geklärten Konten Auskunft über Ihre zukünftige Rente erteilen.Diese Unterlagen brauchen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Urkunde über Namensänderung
- ggf. Registrierschein
Nachweise über die nicht gespeicherten Versicherungszeiten:
- Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
- Berufsausbildungszeiten
- Beschäftigungszeiten, freiwillige Beitragsleistungen
- Wehrdienst-/Zivildienstzeiten
- Anrechnungszeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit
- Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten
- Rentenbezugszeiten
- ggf. ausländische Versicherungsunterlagen oder -nummern
Gleichen Sie den Versicherungsverlauf mit Ihren Unterlagen ab, füllen Sie den Antrag auf Kontenklärung (s. u.)aus und schicken diese zusammen mit beglaubigten Kopien von Nachweisen über die nicht gespeicherten Zeiten an den Rentenversicherungsträger zurück.
Heißer Tipp
Beglaubigungen von Kopien einzureichender Versicherungsunterlagen werden für Rentenzwecke ebenso wie für alle anderen Bereiche der Sozialversicherung kostenlos von den öffentlichen Versicherungsämtern vorgenommen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage gut lesbarer Kopien und entsprechender Originale.
Sollten Sie keine Nachweise mehr besitzen, schicken Sie auf jeden Fall die Antragsvordrucke zurück. Nur in diesem Fall kann der Rentenversicherungsträger auch von seiner Seite Ermittlungen einleiten.
Am Ende ergeht ein korrigierter Bescheid
Akzeptiert der Rentenversicherungsträger die von Ihnen beantragten Zeiten, ergänzt er dementsprechend Ihr Versicherungskonto. Abschließend erlässt er einen Bescheid, mit dem alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt werden. Dies bedeutet, dass die Rentenversicherung davon ausgeht, dass Ihr Konto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuellen Fehlzeiten mehr erforderlich sind. Trotzdem dürfen Sie auch in Zukunft neue Nachweise einreichen, soweit Sie dazu Anlass haben.
Heißer Tipp
Hier finden Sie alle Formulare zur Kontenkorrektur der Deutschen Rentenversicherung:
DRV: Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978
DRV: Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978
DRV: Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge ab 1979
DRV: Erläuterungen zum Antrag auf Kontenklärung für Geburtsjahrgänge ab 1979
DRV: Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten
DRV: Zusatzfragebogen zur Kindererziehung
DRV: Fragebogen für Anrechnungszeiten
DRV: Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen
DRV: Fragebogen zu Rechtsänderungen ab 01.01.1992 oder zu einem späteren Zeitpunkt
DRV: Ergänzungsfragebogen für weitere Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten
DRV: Fragebogen für Ersatzzeiten
DRV: Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schulbesuchs
DRV: Fragebogen von in Polen zurückgelegten Zeiten
DRV: Fragebogen zur Überprüfung von in Polen zurückgelegten Zeiten
DRV: Hinweise und Erläuterungen zum Fragebogen zur Klärung von in Polen zurückgelegten Zeiten
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