Betriebsrenten und Pensionszusagen bei gutverdienenden Führungskräften in Gefahr – So bauen Sie vor
Gerade deutsche Großkonzerne kopierten in den letzten Jahren amerikanische Vorbilder und legten Ihre betriebliche Altersvorsorge in Fonds mit hohem Aktienanteil an. Das rächt sich - wie erste Mitteilungen über diesbezügliche Millardenlöcher zeigen. Zwar sind Betriebsrenten selbst bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher - aber das gilt nur für normale Angestellte, nicht für gutverdienende Führungskräfte.
Dringen Sie auf eine privatrechtliche Absicherung
Durchschnittlich entlohnte Arbeitnehmer genießen einen mehr als ausreichenden Insolvenzschutz durch das sogenannte Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dagegen greifen bei Führungskräften, die eine sehr hohe betriebliche Altersversorgung zu erwarten haben, die gesetzlichen Sicherungen nicht. Dies gilt selbstverständlich auch für gut dotierte GmbH- Geschäftsführer. Gehören Sie zu dieser Gruppe, sollten Sie unbedingt darauf dringen, dass Ihr Unternehmen Ihren Betriebsrentenanspruch privatrechtlich absichert.
Expertenrat
Der Schutz des Betriebsrentenanspruchs gilt generell nur für die Beschäftigtengruppen, die im Betriebsrentengesetz benannt sind - darunter fallen auch leitende Angestellte.
Vorsicht
Ausgeschlossen sind Vorstandsmitglieder, Unternehmer und Geschäftsführer von Gesellschaften, die aufgrund ihrer Kapitalbeteiligung eine beherrschende Stellung ausüben. Als beherrschende Stellung gilt bspw. eine Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % oder ein dominierender Einfluss aufgrund der im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Stimmrechtsverteilung.
Der PSV haftet ... eigentlich
Die Gewährung einer angemessenen betrieblichen Altersvorsorge ist gerade im mittleren und höheren Management ein wichtiges Instrument zur Personalbindung. Dabei stehen mehrere Modelle zur Verfügung - die Unternehmen sind an ihre Zusagen für Betriebsrenten allerdings gebunden. Für den Fall einer Pleite wurde der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) gegründet. Wird ein Unternehmen insolvent, springt der PSV ein und übernimmt die Verpflichtungen gegenüber künftigen und gegenwärtigen Betriebsrentnern. Der PSV steht aber nicht unbeschränkt für Betriebsrentenansprüche ein. Es gibt hier eine Haftungshöchstgrenze, die 2009 bei monatlichen Bezügen
- von 7560 € (West) und
- 6405 € (Ost) liegt.
Rückdeckungsversicherung muss an Bezugsberechtigten verpfändet werden
Damit eine Gesellschaft Pensionszusagen bei Ruhestandsbeginn des Begünstigten nicht aus den laufenden Geschäftsergebnissen finanzieren muss, schließen viele eine Rückdeckungsversicherung (Lebensversicherung, bei der das Bezugsrecht bei der Gesellschaft liegt) ab. Das gleiche Instrument wird angewandt, um Bezüge oberhalb der PSV-Grenze abzusichern. Damit bei einer Insolvenz der Versicherungsanspruch aber nicht zur Insolvenzmasse gezogen werden kann, ist eine Verpfändung des Vertrags an den Bezugsberechtigten zwingend geboten. Achten Sie als Betroffener darauf, dass Ihnen ein unwiderrufliches Bezugsrecht („echter Vertrag zu Gunsten Dritter") eingeräumt wird. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht kann der Insolvenzverwalter vor Leistungsreife nämlich kündigen - und Sie schauen in die Röhre.
Verpfändungsvereinbarung zum Download
Hier finden Sie eine Verpfändungsvereinbarung Rückdeckungsversicherung
Vorsicht
Haben Sie eine derartige Verpfändung noch nicht erhalten, sollten Sie dies schleunigst nachholen. Die Verpfändung wird übrigens erst rechtlich wirksam, wenn der Versicherer davon positive Kenntnis hat. Wird der Insolvenzantrag vor Kenntnisnahme gestellt, ist sie wirkungslos.
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