Eine Zusage des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben zur Urlaubsabgeltung bei Kündigung ist verbindlich.
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Der EuGH hat den Unternehmen mit einer weitreichenden Entscheidung ein Ei ins Nest gelegt und die langjährige Rechtsprechung des BAG zum Thema Urlaubsabgeltung im Krankheitsfall pulverisiert.
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Kann ein Mitarbeiter seinen Urlaub wegen Krankheit nicht antreten, hat er nach der neuen Rechtsprechung des BAG einen Abgeltungsanspruch. Anhand unserer Checkliste können Sie prüfen, wann dies der Fall ist.
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Das Urteil des EuGH zum Urlaubsanspruch bei dauerhafter Erkrankung vom Januar 2009 ließ für Arbeitgeber Schlimmes befürchten. Jetzt hat auch das Bundesarbeitsgericht zugeschlagen und die Entscheidung bekräftigt.
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Das BAG hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch trotz Krankheit nicht verfallen darf. Für die Beschränkung dieses Anspruchs auf die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs haben wir Ihnen ein Muster für eine Klausel im Arbeitsvertrag vorbereitet.
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