Ein Arbeitgeber, der eine Betriebsänderung plant, ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln, um wirtschaftliche Nachteile bei betroffenen Mitarbeitern auszugleichen.
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Der Inhalt eines Sozialplans orientiert sich im Wesentlichen an den Maßnahmen, die im Rahmen einer Betriebsänderung im Interessenausgleich vereinbart wurden. Details finden Sie in dieser Übersicht.
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Das Thema Abfindung bei Kündigung ist ein Dauerbrenner in der gerichtlichen Praxis, weil es regelmäßig zum Streit über die im Sozialplan vereinbarte Abfindungshöhe kommt.
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Ist ein Arbeitnehmer ohne sein Verschulden daran gehindert, rechtzeitig Klage gegen seine Kündigung zu erheben, so kann er einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage stellen. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen, erfahren Sie...
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Die außerordentliche Kündigung stellt die härteste Sanktion im Arbeitsrecht dar. Aufgrund der gravierenden Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer – sofortiger Jobverlust - sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung...
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