Bei der Leiharbeit gilt das „Equal-Pay-Gebot“. Verstößt ein Unternehmen gegen diesen Grundsatz, hat der Betriebsrat trotzdem kein Recht, der Einstellung des Leiharbeiters die Zustimmung zu verweigern.
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Auch wenn Ihrem Betriebsrat in manchen Fällen ein Mitbestimmungsrecht zusteht, kann dieses Rechte beim Vorliegen bestimmter Umstände zwingend ausgehebelt werden. Mittels der Checkliste können Sie selbst erkennen, wann eine solche Situation gegeben...
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Bei den Mitbestimmungsrechten verstehen Betriebsräte in der Regel keinen Spass. Eine Verletzung dieser Rechte – wie beispielsweise bei der Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft – kann für Sie als Arbeitgeber schnell zu einem verlorenen...
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Entscheidungen des Arbeitsgerichts stehen bei konfliktsuchenden Betriebsräten hoch im Kurs – allerdings kann ein solches Verfahren auch der Arbeitgeber gewinnen.
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Ob die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes für einen Mitarbeiter der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen einer Versetzung i. S. d. § 95 BetrVG vorliegen. Wann dies der Fall ist, erfahren Sie hier.
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