Checkliste: Mindestinhalt der Niederschrift eines Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BBiG
Anträge auf Eintragung von Berufsausbildungsverträgen in das Verzeichnis für der Berufsausbildungsverhältnisse (umgangssprachlich: Lehrlingsrolle) haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfüllt sind. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Vertrag den gesetzlichen Voraussetzungen des BBiG entspricht, d. h. die beigefügten Niederschrift des Vertrages dem Mindestinhalt nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BBiG genügt.
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