Verzehrt ein Krankenpflegehelfer ein Stück einer Patientenpizza, rechtfertigt dies in aller Regel nicht dessen fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden.
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Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen stellt das Führen von Privatgesprächen mit dem Diensthandy während des Urlaubs einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar (Az.: 17 Sa 153/11).
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Die außerordentliche Kündigung stellt die härteste Sanktion im Arbeitsrecht dar. Aufgrund der gravierenden Folgen für den betroffenen Arbeitnehmer – sofortiger Jobverlust - sind die Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung...
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Täuscht ein Arbeitnehmer heimlich und vorsätzlich über die von ihm geleistete Arbeitszeit, so handelt es sich dabei um einen Arbeitszeitbetrug, der nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) den Arbeitgeber zum Ausspruch einer...
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Selbstverständlich ist auch ein Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt – allerdings auch nur unter der Maßgabe, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Mit der Checkliste können Sie prüfen, ob ein solcher Grund - und damit die Voraussetzung für...
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